Örtliche Zuständigkeit
Die Zuständigkeit in Sachen Wohngeld unterteilt sich im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt auf drei Körperschaften:
- das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt,
- die Stadtverwaltung Saalfeld,
- die Stadtverwaltung Rudolstadt.
Wohngeld wird nicht für eine einzelne Person, sondern für die Wohnung, in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat, gestattet. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit ist daher die Anschrift der Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird. In den Stadtgebieten Saalfeld und Rudolstadt ist demnach die jeweilige Stadtverwaltung mit ihren eigenen Wohngeldstellen zuständig. In allen anderen Städten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises ist die Wohngeldstelle des Landratsamtes zuständig.
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