Inobhutnahme
Interessenbekundungsverfahren für die Schaffung/Vorhaltung von Inobhutnahmeplätzen
Zur Absicherung einer bedarfsgerechten Vorhaltung von Inobhutnahmeplätzen für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 6 und von 7 bis einschließlich 17 Jahren ruft der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die freien/privaten Träger der Jugendhilfe hiermit zur Interessenbekundung auf.
Die Inobhutnahme ist eine vorläufige Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Das Jugendamt ist gemäß § 42 SGB VIII berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn
- das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet,
- eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und
- die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder
- eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder
- ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.
Die Inobhutnahme umfasst die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Subsidiarität (Nachrangigkeit von Angeboten des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe) sollen freie und private Träger der Jugendhilfe die entsprechenden Unterbringungsangebote vorrangig vorhalten.
Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ruft daher freie und private Träger der Jugendhilfe zur Einreichung ihrer Interessenbekundung für die Erbringung der vorgenannten Leistung im Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt auf.
Die Altersbesonderheiten von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 bis 17 Jahren verlangen altersspezifische Unterbringungsbedingungen. Daher beinhaltet der Aufruf zwei getrennte Leistungsbeschreibungen, für die auch getrennte Bewerbungen abgegeben werden können.
Zu erbringende Leistungen
Nr. 1 : Aufruf zur Interessenbekundung für die Vorhaltung eines Angebots für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren
Das Landratsamt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt sucht freie/private Träger der Jugendhilfe, die Angebote zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren für das Jugendamt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt nach erfolgter Inobhutnahme im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt vorhalten wollen.
Leistungsinhalte:
- Altersgerechte Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren nach erfolgter Inobhutnahme unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen der § 42 und 42a SGB VIII
- Unterbrechung des Konflikts/Krisenarbeit
- Schutz der Kinder vor jeglicher Gewalt
- Gewährleistung der Betreuung über Tag und Nacht, auch an Wochenenden und Feiertagen
- Gewährleistung einer 24-stündigen Erreichbarkeit für Notaufnahmen
- Clearing und Erarbeitung eines Vorschlags zur zukünftigen geeigneten Perspektive der Kinder
Personenkreis:
- Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren mit und ohne Erkrankungen/Behinderungen
Anzahl der Plätze und Setting
- 2, bevorzugt in einer Erziehungsstelle/familienintegrativen Unterbringungsform oder in einer Einrichtung der Jugendhilfe, in der vorrangig jüngere Altersgruppen betreut werden
Personal:
- Von der Betriebserlaubnisbehörde des TMBJS anerkannte Fachkräfte
Nr. 2: Aufruf zur Interessenbekundung für die Vorhaltung eines Angebots für Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 17 Jahren
Das Landratsamt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt sucht freie/private Träger der Jugendhilfe, die Angebote zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 7 bis 17 Jahren nach erfolgter Inobhutnahme für die Jugendämter der Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Holzland-Kreis und Saale-Orla-Kreis vorhalten wollen. Die Leistungserbringung soll im Landkreis Saalfeld- Rudolstadt bzw. in den an den Landkreis angrenzenden Gebieten der beiden anderen genannten Landkreise erfolgen.
Leistungen:
- Altersgerechte Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Kinder im Alter von 7 bis 17 Jahren nach erfolgter Inobhutnahme unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen der § 42 SGB VIII
- Unterbrechung des Konflikts/Krisenarbeit
- Schutz der Kinder und Jugendlichen vor jeglicher Gewalt
- Gewährleistung der Betreuung über Tag und Nacht, auch an Wochenenden und Feiertagen
- Gewährleistung einer 24-stündigen Erreichbarkeit für Notaufnahmen
- Anbahnung/Unterstützung des Schul-/Ausbildungsbesuchs
- Clearing und Erarbeitung eines Vorschlags für die weitere Perspektive der Kinder und Jugendlichen
- Clearing für unbegleitete minderjährige Ausländer während der (vorläufigen) Inobhutnahme (§ 42a SGB VIII) in Zusammenarbeit mit Ärzten, der Ausländerbehörde usw. sowie Erarbeitung eines Vorschlags zur zukünftigen Perspektive
- Unterstützung der Integration (Vermittlung von Sprach-, Lern- und Vermittlungsangeboten)
Personenkreis:
- Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 17 Jahren
- Unbegleitete minderjährige Ausländer, die eine vollstationäre Versorgung und Betreuung benötigen
Anzahl der Plätze:
- 9 (einschließlich der Plätze, die kreisübergreifend genutzt werden)
Personal und Setting
- Von der Betriebserlaubnisbehörde des TMBJS anerkannte Fachkräfte
- Räumliche, fachliche, wirtschaftliche und personelle Voraussetzungen, die eine Erlaubnis für den Betrieb der Einrichtung durch die Betriebserlaubnisbehörde in Thüringen (§ 45 SGB VIII) erwarten lassen.
Einzureichende Unterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen sind wie folgt zu gliedern:
- Trägerdarstellung, insbesondere die Darstellung der Erfahrungen und Kompetenzen des Trägers.
- Konzeptionelle Aussage zur Leistungsumsetzung
- Darstellung der praktischen Umsetzung der Aufgaben.
- Geplanter Personaleinsatz und Nachweis der geforderten Qualifikation der voraussichtlich Mitarbeitenden.
- Zeitliche Planung/ möglicher Termin des Beginns der Leistungserbringung
- Kostenkalkulation/Finanzierungsangebot
Verfahren:
- Die in der Interessenbekundung genannten Unterlagen sind unter dem Vermerk „Interessenbekundung - Schaffung/Vorhaltung von Inobhutnahmeplätzen“ (Nr. 1 bzw. Nr. 2 bitte vermerken).
bis spätestens zum 31. Mai 2023 einzureichen beim
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit
Postfach 2244
07308 Saalfeld
Für Nachfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Leitung Jugendamt, jugendamt@kreis-slf.de, 03671-823641
Sonstige Hinweise:
- Eingereichte Unterlagen können bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens jederzeit schriftlich zurückgezogen werden.
- Bei dem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens oder Beteiligung an einem Vergabeverfahren oder auf Erteilung eines öffentlichen Auftrages.
- Eine Erstattung der Kosten, die durch die Beteiligung an der Interessenbekundung entstehen, ist ausgeschlossen.
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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