Saalfeld. Ab diesem Jahr erfolgen die Schulanmeldungen nicht mehr wie üblich im Dezember des Vorjahres, sondern schon im Zeitraum vom 2. Mai bis 10. Mai für das übernächste Schuljahr.
Damit gilt: Alle Kinder, die im Zeitraum vom 2. August 2021 bis 1. August 2022 sechs Jahre alt werden, unterliegen der Schulpflicht und sind somit für das übernächste Schuljahr 2022/2023 an einer Schule anzumelden.
Bei der Anmeldung muss die Geburtsurkunde oder das Familienbuch mitgebracht werden, ebenso wie ein Nachweis des Masernschutzes. Alle Sorgeberechtigten müssen die Anmeldung unterschreiben oder die Vollmacht einer sorgeberechtigten Person muss vorliegen. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Negativbescheid bzw. ein Gerichtsbeschluss vorzulegen.
Aufgrund der derzeitigen Situation ist die Anmeldung diesmal auch per Post oder Internet möglich. Bei der Anmeldung des Kindes per Post oder Internet wird eine Kopie oder das eingescannte Dokument verwendet.
Genauere Informationen werden durch die Schulen selbstständig festgelegt und bekannt gegeben, in der Regel sind die Anmeldeformulare auf der jeweiligen Homepage der Schule abzurufen.
Was ist sonst noch zu beachten – bei vorzeitiger Anmeldung oder bisherige Rückstellung
Auch zurückgestellte Kinder, Kinder die aus einem anderen Grund die Schule nicht besuchen konnten und Kinder ausländischer Eltern, sollen angemeldet werden.
Auf Antrag der Eltern können auch Kinder, die am 30. Juni 2022 mindestens fünf Jahre alt sind für das Schuljahr angemeldet werden. Die Entscheidung über die Aufnahme des Kindes trifft der Schulleiter oder die Schulleiterin im Benehmen mit dem Schularzt.
Anmeldung immer an der örtlich zuständigen Schule
Örtlich zuständig ist die Schule, in deren Schulbezirk der Wohnsitz des Schülers liegt. Die Übersicht über die örtlich zuständigen Schulen finden Sie im aktuellen Amtsblatt des Landkreises vom 22. April 2021 und auf der Internetseite des Landkreises www.kreis-slf > Jugend und Soziales
Auch bei dem angestrebten Besuch einer anderen Schule muss die Anmeldung an der örtlich zuständigen Schule vorgenommen werden. Erst im Anschluss kann ein Antrag an der gewünschten Schule gestellt werden.
Jasmin Krüger
Auszubildende Presse- und Kulturamt
Schulbezirke der Grundschulen in Trägerschaft des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zum Schuljahr 2022/2023:
Staatliche Grundschule Bad Blankenburg
Stadt Bad Blankenburg mit den Ortsteilen Großgölitz, Kleingölitz, Watzdorf, Böhlscheiben, Cordobang, Fröbitz, Oberwirbach, Zeigerheim*
Staatliche Grundschule Gräfenthal
Stadt Gräfenthal mit den Ortsteilen Buchbach, Creunitz, Gebersdorf, Großneundorf, Lichtenhain, Lippelsdorf, Sommersdorf
Staatliche Grundschule Kamsdorf
Dorfkulm*, Kamsdorf, Langenschade, Oberwellenborn, Reichenbach, Unterwellenborn
Staatliche Grundschule Katzhütte
Katzhütte mit Ortsteil Oelze, Mellenbach-Glasbach
Staatliche Grundschule Kaulsdorf
Altenbeuthen, Breternitz, Drognitz, Eichicht, Fischersdorf, Hockeroda, Hohenwarte, Kaulsdorf, Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda, Weischwitz
Staatliche Grundschule Königsee
Allendorf, Aschau, Barigau, Bechstedt, Dörnfeld a.d. Heide, Dröbischau, Egelsdorf, Garsitz, Hengelbach, Horba, Königsee, Leutnitz, Lichta, Mankenbach (außer Mankenbachsmühle), Milbitz/R., Oberhain, Oberköditz, Oberschöbling, Paulinzella, Quittelsdorf, Rottenbach, Schwarzburg-Fasanerie, Solsdorf, Storchsdorf, Thälendorf, Unterhain, Unterköditz, Unterschöbling
Staatliche Grundschule Könitz
Birkigt, Bucha, Goßwitz, Könitz, Lausnitz
Staatliche Grundschule Lehesten
Stadt Lehesten mit den Ortsteilen Brennersgrün, Röttersdorf, Schmiedebach
Staatliche Grundschule Leutenberg
Dorfilm, Herschdorf, Hirzbach, Kleingeschwenda/L., Landsendorf, Leutenberg, Löhma, Munschwitz, Rosenthal, Schweinbach, Skt. Jakob, Steinsdorf
Staatliche Grundschule Meuselbach
Cursdorf, Deesbach, Lichtenhain/Bergbahn, Meuselbach-Schwarzmühle, Oberweißbach
Staatliche Grundschule Probstzella
Arnsbach, Döhlen, Großgeschwenda, Kleinneundorf, Königsthal, Laasen, Lichtentanne, Limbach, Marktgölitz, Oberloquitz, Pippelsdorf, Probstzella, Reichenbach, Roda, Schaderthal, Schlaga, Unterloquitz, Zopten
Staatliche Grundschule Sitzendorf
Döschnitz, Mankenbachsmühle, Meura, Neu-Leibis, Rohrbach, Schwarzburg (außer Fasanerie), Sitzendorf, Unterweißbach
Staatliche Grundschule Uhlstädt
Beutelsdorf, Catharinau, Clöswitz, Dorndorf, Engerda, Etzelbach, Großkochberg, Heilingen, Kirchhasel, Kleinkochberg, Kleinkrossen, Kolkwitz, Kuhfraß, Mötzelbach, Naundorf, Neusitz, Niederkrossen, Oberhasel, Oberkrossen, Partschefeld, Röbschütz, Rödelwitz, Rückersdorf, Schloßkulm*, Schmieden, Teichweiden, Uhlstädt, Unterhasel, Weißbach, Weißen, Weitersdorf, Zeutsch
*Kinder aus Zeigerheim und Schloßkulm können auch an den Grundschulen der Stadt Rudolstadt angemeldet werden, gleiches gilt für Kinder aus Dorfkulm, die die Schulen der Stadt Saalfeld ohne Beantragung eines Gastschulverhältnisses besuchen können