Mikroprojekte
Förderung von Mikroprojekten im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Bis zum 31.08.2020 konnten Anträge in der Stabsstelle Planung/Controlling des Fachbereichs Jugend, Soziales und Gesundheit für das Jahr 2020 eingereicht werden. Auch für das Jahr 2021 wird es möglich sein, Anträge einzureichen. Eine entsprechende Mitteillung, ab wann die Antragstellung im Jahr 2021 beginnen kann, wird auf dieser Seite sowie den öffentlichen Kanälen des Landkreises erfolgen.
Im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ hat der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt die Möglichkeit für Kommunen, gemeinnützige Träger, Vereine, Verbände der Wohlfahrtspflege und kirchliche Träger des Landkreises geschaffen, für verschiedenste Aktivitäten, welche sich generationsübergreifend und interkulturell dem Gemeinwesen öffnen, Fördermittel zu beantragen. Die Förderhöhe je Projekt beträgt maximal 1500 €. Die Antragsteller müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtausgaben erbringen.
In Orten der Begegnungen können zum Beispiel offene Angebote zum Thema Bildung und Freizeitgestaltung, Informationsabende sowie Veranstaltungen des Gemeinwesens durchgeführt werden. Ziel ist die Gestaltung eines familienfreundlichen Umfelds, in dem Menschen Begegnungs- und Einbringungsmöglichkeiten zur Verfügung haben.
Die Richtlinie Mikroprojekte sowie das notwendige Antragsformular können unter Downloads abgerufen werden.
Zur Klärung, ob Projektideen förderfähig sind, wird den Antragstellern empfohlen, diese mit den Sozialplanern der Stabsstelle Planung/Controlling des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt abzustimmen.
Ansprechpartner
Stabsstelle Planung/Controlling des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt
Sozialplanung
Rainweg 81
07318 Saalfeld
Frau Wersch – Sozialplanerin (Tel. 03671/823-542)
Herr Burghause – Sozialplaner (Tel. 03671/823-662)
Fax: 03671/823-595
E-Mail: Sozialplanung@kreis-slf.de
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