erweiterte Suche
Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
mitzubringen sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichen
- bei Verwertung des Fahrzeuges durch eine anerkannte Stelle - Verwertungsnachweis (betrifft Fahrzeuge der Klassen M1 (PKW) und N1 (LKW bis 3,5t)
Der Halter kann die Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reservieren lassen.
Mit dem abgemeldeten Fahrzeug ist die Rückfahrt von der Zulassungsbehörde nach Hause bzw. zu einem Standort in einem anderen Zulassungsbereich statthaft, sofern diese Fahrten von der Haftpflichtversicherung erfasst sind. Fragen Sie Ihre Versicherung.
Struktureinheiten
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
finden Sie hierRennsteig-Schwarzatal
finden Sie hierNaturparkverwaltung Leutenberg
finden Sie hier