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Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Änderung der Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks:
mitzubringen sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- geänderter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (Original oder beglaubigte Kopie/Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- bei Firmen/Vereinen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug/Vereinsregisterauszug, Kopie eines Personaldokumentes vom Geschäftsführer bzw. Vereinsvorsitzenden
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Namensänderung:
mitzubringen sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- geänderter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (Original oder beglaubigte Kopie/Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- bei Firmen/Vereinen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug/ Vereinsregisterauszug, Kopie eines Personaldokumentes vom Geschäftsführer bzw. Vereinsvorsitzenden
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Namensänderung bzw. Umzug hat unverzüglich zu erfolgen.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischen Änderungen:
mitzubringen sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (wenn Änderungen in die Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen werden müssen)
- bei Ausstellung der Fahrzeugpapiere vor dem 01.10.2005 - Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Gutachten einer technischen Prüfstelle
Struktureinheiten
Infomaterial
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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