

elektronische Versicherungsbestätigung/fehlender Versicherungsschutz
Zum 01.03.2008 wurde die bisherige „Versicherungsdoppelkarte“ in Papierform durch eine elektronische Übermittlung der Versicherungsbestätigungen ersetzt.
- eVB zum Abruf (Versicherungsnachweis zur Zulassung eines Fahrzeuges)
Dieser 7stellige Code wird vom Versicherer ausschließlich zur Zulassung eines Fahrzeuges bereitgestellt. Mit dieser Nummer ruft die Zulassungsbehörde alle notwendigen Daten direkt vom Versicherer ab. Die eVB erhalten Sie von Ihrer Versicherung, dies kann auch per SMS, Telefon oder Mail erfolgen. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Festlegungen in der eVB bindend sind. Bei der Zulassung kann nicht davon abgewichen werden, es muss ggf. eine neue eVB beantragt werden.
- eVB zur Übermittlung (Versicherungswechsel)
Mit der eVB zur Übermittlung werden ausschließlich Versicherungswechsel bzw. das Wiederinkrafttreten des Versicherungsschutzes angezeigt.
Die eVB zur Übermittlung wird vom Versicherer elektronisch über den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) und das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) an die Zulassungsbehörden übermittelt.
- fehlender Versicherungsschutz
Für ein zugelassenes Fahrzeug muss uneingeschränkt Versicherungsschutz bestehen.
Zeigt der Versicherer der Zulassungsbehörde die Beendigung des Versicherungsverhältnisses an, wird ein kostenpflichtiger Bescheid gegen den Fahrzeughalter erlassen. Die Gründe für die Übermittlung einer Versicherungsanzeige werden der Zulassungsbehörde nicht mitgeteilt.
In diesem Fall muss der Halter innerhalb von 3 Tagen die Übermittlung einer neuen Versicherungsbestätigung durch den Versicherer oder die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges veranlassen. Falls das Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft wurde, ist der Halter verpflichtet Name und Anschrift des Käufers sowie das Datum des Verkaufes mitzuteilen. Falls vorhanden muss die Empfangsbestätigung des Erwerbes beigefügt werden.
Die Übermittlung der Versicherungsbestätigung erfolgt ausschließlich durch den Versicherer. Die Verarbeitung von persönlich überbrachten oder durch Email, Telefon oder auf dem Postweg übermittelten Versicherungsunterlagen (auch 7stellige eVB-Nummern) ist in keinem Fall möglich.
Bei Nichtbefolgung der Vorlageanordnung wird unverzüglich die zwangsweise Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges angeordnet.
Struktureinheiten
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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