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Händlerkennzeichen
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung – „Händlerkennzeichen“
Vor der Beantragung ist eine Vorsprache bei der Zulassungsbehörde erforderlich.
mitzubringen sind:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vom Halter (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
- Zeitgleich kann durch den Halter beim Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beantragt werden (wird an die Zulassungsbehörde geschickt).
- Durch die Zulassungsbehörde wird eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister eingeholt.
Nach Eingang des Führungszeugnisses und der Auskunft aus dem Fahreignungsregister kann die Beantragung bei der Zulassungsbehörde erfolgen. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache des Geschäftsführers notwendig.
mitzubringen sind:
- 7-stellige Versicherungsbestätigungsnummer für rote Dauerkennzeichen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vom Halter (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
- SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer - kann bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden
Die Zuteilung roter Dauerkennzeichen erfolgt nur an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten oder Kraftfahrzeughändler zur wiederkehrenden Verwendung.
Struktureinheiten
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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