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Kurzzeitkennzeichen
Voraussetzungen zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens:
- der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz im Landkreis oder
- der Standort des Fahrzeuges ist im Landkreis
- das Fahrzeug ist nicht zugelassen
- das Fahrzeug verfügt über eine Betriebserlaubnis
- das Fahrzeug hat eine gültige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung
Sind die Voraussetzungen hinsichtlich Betriebserlaubnis oder Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung nicht erfüllt, ist die Nutzbarkeit örtlich begrenzt.
Fahrten im Zusammenhang mit dem Erlangen der Betriebserlaubnis bzw. zur Durchführung der Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirkes oder eines angrenzenden Zulassungsbezirkes durchgeführt werden.
mitzubringen sind:
- 7-stellige Versicherungsbestätigungsnummer für Kurzzeitkennzeichen
- ggf.Vollmacht für Beauftragten (muss das Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse beinhalten)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vom Halter und ggf. Bevollmächtigten (Original oder beglaubigte Kopie/Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- bei Firmen/Vereinen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug/Vereinsregisterauszug, Kopie eines Personaldokumentes vom Geschäftsführer bzw. Vereinsvorsitzenden
- Hat der Antragsteller seinen Wohnsitz im Ausland benötigen wir einen Empfangsberechtigten mit Wohnsitz in Deutschland. (bitte die Hinweise zum Empfangsberechtigten beachten)
- ggf. Standortnachweis (z.B. Kaufvertrag)
- ggf. gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Kopie)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kopie) oder
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kopie) oder
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung/Certificate of Conformity (Kopie) oder
- Gutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV
Struktureinheiten
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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