Oldtimerkennzeichen
Oldtimer (H-Kennzeichen)
mitzubringen sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
- 7-stellige Versicherungsbestätigungsnummer
- Oldtimer-Gutachten
- ggf. Vollmacht für Beauftragten ggf. Vollmacht für Beauftragten (muss das Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse beinhalten)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vom Halter und ggf. Bevollmächtigten (Original oder beglaubigte Kopie/Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate)
- bei Firmen/Vereinen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug/Vereinsregisterauszug, Kopie eines Personaldokumentes vom Geschäftsführer bzw. Vereinsvorsitzenden
- bei Zulassung auf eine minderjährige Person: Schwerbehindertenausweis (mit Merkzeichen H, Bl, aG-Kopie ausreichend oder eine für das zulassungspflichtige Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis(Kopie ausreichend) sowie die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (in unserer Vollmacht enthalten)
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung - „Oldtimerkennzeichen“
Vor der Beantragung ist eine Vorsprache bei der Zulassungsbehörde erforderlich.
mitzubringen sind:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- Zeitgleich kann durch den Halter beim Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beantragt werden (wird an die Zulassungsbehörde geschickt).
- Durch die Zulassungsbehörde wird eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister eingeholt.
Nach Eingang des Führungszeugnisses und der Auskunft aus dem Fahreignungsregister kann die Beantragung bei der Zulassungsbehörde erfolgen. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache des Halters notwendig.
mitzubringen sind:
- bei Fahrzeugen mit Fahrzeugpapieren - Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimer-Gutachten)
- bei Fahrzeugen ohne Fahrzeugpapiere - Gutachten nach § 23 StVZO, zusätzlich muss ein Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag) vorgelegt werden
- 7-stellige Versicherungsbestätigungsnummer für rote Dauerkennzeichen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer - kann bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden
Diese Kennzeichen werden für Fahrzeuge zur Traditionspflege ausgegeben und dürfen nur zum Testen der Gebrauchsfähigkeit oder für spezielle Zwecke wie z.B. Fahrten zu Oldtimertreffen verwendet werden.
Es erfolgt eine jährliche Überprüfung zum Nachweis der Teilnahme an Veranstaltungen zur Darstellung kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes.
Struktureinheiten
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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