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Saisonkennzeichen
Saisonkennzeichen sind innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gültig (mindestens 2 Monate,
höchsten 11 Monate). Sie wählen einen Monatszeitraum aus, in dem Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen sein soll, Versicherungsschutz muss jedoch für das ganze Jahr bestehen. Eine Beantragung im Voraus ist möglich.
Außerhalb des gültigen Saisonzeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt und abgestellt werden.
mitzubringen sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
- 7-stellige Versicherungsbestätigungsnummer
- Protokoll zur Hauptuntersuchung im Original
- ggf. Vollmacht für Beauftragten (muss das Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse beinhalten)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vom Halter und ggf. Bevollmächtigten (Original oder beglaubigte Kopie/Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- bei Firmen/Vereinen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug/ Vereinsregisterauszug, Kopie eines Personaldokumentes vom Geschäftsführer bzw. Vereinsvorsitzenden
- bei Zulassung auf eine minderjährige Person: Schwerbehindertenausweis (mit Merkzeichen H, Bl, aG-Kopie ausreichend oder eine für das zulassungspflichtige Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis(Kopie ausreichend) sowie die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (in unserer Vollmacht enthalten)
Struktureinheiten
Infomaterial
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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