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Zulassung von Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel von außerhalb des Zulassungsbezirks
mitzubringen sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
- 7-stellige Versicherungsbestätigungsnummer (entfällt bei Umschreibung ohne Halterwechsel)
- Protokoll zur Hauptuntersuchung im Original
- ggf. Vollmacht für Beauftragten (muss das Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse beinhalten)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vom Halter und ggf. Bevollmächtigten (Original oder beglaubigte Kopie/Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- bei Firmen/Vereinen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug/ Vereinsregisterauszug, Kopie eines Personaldokumentes vom Geschäftsführer bzw. Vereinsvorsitzenden
- bei Zulassung auf eine minderjährige Person: Schwerbehindertenausweis (mit Merkzeichen H, Bl, aG-Kopie ausreichend oder eine für das zulassungspflichtige Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis(Kopie ausreichend) sowie die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (in unserer Vollmacht enthalten)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (entfällt bei Kennzeichenmitnahme)
Bei einer Umschreibung des Fahrzeuges ist die bundesweite Mitnahme des Kennzeichens bei zugelassenen Fahrzeugen möglich.
Bei Kennzeichenmitnahme ohne Halterwechsel ist die Vorlage der ZBII nicht notwendig außer:
- es soll gleichzeitig eine Namensänderung und/oder ein Wechsel der Kennzeichenart erfolgen
- das Fahrzeug wurde vor dem 01.10.2005 auf den derzeitigen Halter zugelassen
Struktureinheiten
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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