Kulturförderung
Worum geht es?
Gefördert werden zeitlich befristete öffentliche Kulturprojekte, die im Interesse des Landkreises liegen.
Bitte beachten! (Siehe Förderrichtlinie)
- Zuwendungsvoraussetzungen prüfen
- Antragsfrist wahren (31. März)
- Verwendungsnachweis fristgemäß erbringen
Quick Links
Kontakt
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Presse- und Kulturamt
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld
Tel. 03671 / 823-207
Mail: presse@kreis-slf.de
Anträge und Hinweise
Richtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung von Kulturprojekten
Formular: Antrag auf Gewährung einer Förderung von Kulturprojekten
Einwilligung zur Datenverarbeitung zur Kulturförderung
Kulturförderung: Rechtsmittelverzicht
Kulturförderung: Deckblatt Verwendungsnachweis
Kulturförderung: Nachweis Ausgaben
Kulturförderung: Nachweis Ausgaben (Excel-Datei)
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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