Saalfeld. Mit Wirkung zum Donnerstag, 3. Juni, hebt der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt die Allgemeinverfügung vom 12. Februar 2021 mit Ortsspezifischen Corona-Maßnahmen auf. Damit entfällt die ausdrückliche Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung in Saalfeld auf dem Marktplatz und auf der Blankenburger Straße sowie in Rudolstadt auf dem Marktplatz inkl. des unmittelbar angrenzenden Abschnitts der Marktstraße.
Die Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die insbesondere gemäß §6 der Thüringer Corona-Maßnahmen-Verordnung gelten, werden davon nicht berührt. So ist trotz der Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises beispielsweise bei Sitzungen kommunaler Gremien für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr das Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben.
Arne Nowacki
Presse- und Kulturamt