Saalfeld. Der Landkreis fördert auch in diesem Jahr Ehrenamtliche bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten für das Gemeinwohl. Die Mittel stellt die Thüringer Ehrenamtsstiftung zur Verfügung. Ein Teil davon wird für die Ausrichtung der Ehrenamtsgala des Landkreises verwandt, die für September im Meininger Hof in Saalfeld geplant ist.
Als Schwerpunktthema und für die Preisverleihung hat der Ausschuss für Kultur- und Bildung nach Vorberatung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit das Engagement in Fördervereinen von Schulen (einschließlich Musikschulen) und Kindergärten beschloss. Die Fördervereine in Schulen und Kindergärten leisten eine unschätzbare Arbeit an der Schnittstelle zwischen Träger, Personal und Kindern. Sie handeln flexibel und unbürokratisch zum Wohle der Kinder und der jeweiligen Bildungseinrichtung. Vielfach können Fördervereine Aktivitäten oder Investitionen ermöglichen, die sonst an Formalitäten und bürokratischen Regelungen der anderen Akteure scheitern würden.
Dies gilt gerade auch für die Unterstützung von Kindern aus sozial schwächeren Familien. Damit sind die Fördervereine auch für die Kommunen, in denen sich die Einrichtungen befinden, ein wichtiger Faktor des Ehrenamtes. In der Regel engagieren sich Eltern während der Kindergarten- bzw. Schulzeit ihrer Kinder in den Fördervereinen. Oft sind dies Eltern mit mehreren Kindern, so dass sich in vielen Fällen ein langjähriges Engagement entwickelt, das von sehr hohem Verantwortungsbewusstsein geprägt ist und über den Einsatz für das eigene Kind/die eigenen Kinder weit hinausgeht.
Da in der Corona-Pandemie Familien mit Kindern besonders stark belastet sind, hatte die Verwal-tung die öffentliche Würdigung dieses außergewöhnlichen Engagements durch die Festlegung als Schwerpunktthema und für die Verleihung des Ehrenamtspreises vorgeschlagen. Beide Ausschüsse waren dem Vorschlag einstimmig gefolgt.
Darüber hinaus können Anträge zur Ehrenamtsförderung noch bis zum 30. Juni an das Presse- und Kulturamt des Landratsamtes gestellt werden. Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt fördert hierbei auf drei verschiedenen Wegen die ehrenamtlich Tätigen. Neben der Förderung des allgemeinen Ehrenamtes für Personen, die mindestens 20 Stunden im Monat ehrenamtlich tätig sind, werden innovative ehrenamtliche Projekte gefördert. Hier können für Projekte des laufenden Jahres Mittel beantragt werden. Als dritte Fördermöglichkeit gibt es die Aufwandsentschädigung.
Die Zuwendungen werden gemäß den Richtlinien der Thüringer Ehrenamtsstiftung insbesondere gewährt für:
• Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern,
• die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden,
• Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit
• Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind,
• die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit,
• die Förderung von Modellprojekten.
Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen können Zuwendungen bekommen, wenn es sich um eine gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeit handelt, die unentgeltlich erbracht wird und entsprechend gewürdigt und gefördert werden sollte. Die Förderanträge müssen bis zum 30. Juni 2021 eingereicht werden.
Weitere Informationen, Vordrucke oder Beratung erhalten Sie im Presse- und Kulturamt unter 0 36 71/8 23-2 08 und im Internet unter www.kreis-slf.de >Bürgerservice > Förderung > Ehrenamtsförderung.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt