Saalfeld. Im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ hat der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt die Möglichkeit für Kommunen, gemeinnützige Träger, Vereine, Verbände der Wohlfahrtspflege und kirchliche Träger des Landkreises geschaffen, für verschiedenste Aktivitäten, welche sich generationsübergreifend und interkulturell dem Gemeinwesen öffnen, Fördermittel zu beantragen. Die Förderhöhe je Projekt beträgt maximal 1500 Euro. Die Antragsteller müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtausgaben erbringen.
In Orten der Begegnungen können zum Beispiel offene Angebote zum Thema Bildung und Freizeitgestaltung, Informationsabende sowie Veranstaltungen des Gemeinwesens durchgeführt werden. Ziel ist die Gestaltung eines familienfreundlichen Umfelds, in dem Menschen Begegnungs- und Einbringungsmöglichkeiten zur Verfügung haben.
Die Richtlinie Mikroprojekte sowie das notwendige Antragsformular können auf der Seite des Landratsamtes unter Jugend und Soziales – Stabsstelle Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit - Sozialplanung – Material zum Download abgerufen werden. Bis zum 31.08.2022 ist die Beantragung bei der untenstehenden Adresse möglich.
Zur Klärung, ob Projektideen förderfähig sind, wird den Antragstellern empfohlen, diese mit den Sozialplanern der Stabsstelle Planung/Controlling des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt abzustimmen.
Ansprechpartner
Stabsstelle Planung/Controlling des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt
Sozialplanung
Rainweg 81
07318 Saalfeld
Frau Wersch – Sozialplanerin (Tel. 03671/823-542)
Herr Burghause – Sozialplaner (Tel. 03671/823-662)
Fax: 03671/823-595
E-Mail: Sozialplanung@kreis-slf.de
Website: https://www.kreis-slf.de/jugend-und-soziales/soziale-projekte/mikroprojekte/