Saalfeld. Ab dem 1 November gilt im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt eine neue Taxitarifverordnung. Veröffentlicht wurde sie im aktuellen Amtsblatt des Landkreises vom 6. Oktober und nachzulesen ist sie auch auf der Internetseite des Landkreises in der Rubrik Bekanntmachungen.
Der Landkreis reagiert damit auf die aktuelle wirtschaftliche Lage der Taxiunternehmen.
Zuvor hatte es in Abstimmung mit dem Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) e.V. eine Befragung aller Taxiunternehmen des Landkreises gegeben. Damit wird eine einheitliche und faire Entscheidung gewährleistet.
Mit der neuen Taxitarifordnung erhöhen sich der Grundpreis und die Preise der gefahrenen Kilometer. Der Grundpreis beträgtab November werktrags im Zeitraum vom 06:00-22:00 Uhr 4,50 Euro, an Feier- und Sonntagen sowie werktags zwischen 22:00-06:00 Uhr liegt er bei 4,70 Euro.
Die Anpassung des Taxitarifes verfolgt das Ziel, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des lokalen Taxigewerbes zu sichern. Die bereits erfolgten und weiterhin zu erwartenden Kostensteigerungen im Taxigewerbe rechtfertigen aus Landkreissicht die Anpassung. Steigende Betriebskosten und die stetig steigenden Personalkosten, die Mindestlohnanpassung ab Oktober und Fahrermangel wirken sich massiv auf die Taxibranche aus. Um den Unternehmen mehr Planungssicherheit und Stabilität zu ermöglichen, ist aus Landkreissicht die Festlegung des höheren Tarifes bereits aktuell möglich und vertretbar.
Im Landratsamt geht man auch davon aus, dass sich diese Taxitarifanpassung auch positiv auf die Vergütungen bei Krankenbeförderungen auswirkt. Krankenbeförderungen sind eine wichtige Einnahmequelle der Taxiunternehmer. Ohne Krankenbeförderungen würde kein Taxiunternehmen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Taxidienstleistungen anbieten können. Somit ist es ein positiver Synergieeffekt, dass es die Krankenbeförderungen gibt und damit die Mobilität im ländlichen Raum gewährleistet werden kann.
Finja Baetge
Auszubildende Presse- und Kulturamt