Saalfeld. Über mehrere Jahre ist der bundesweite Pflichtumtausch der alten bis 1999 ausgestellten Führerscheine angelegt. Bis zum 19. Januar 2024 sind nun die Jahrgänge von 1965 bis 1970 an der Reihe, ihren alten Führerschein umzutauschen. Die Umtauschpflicht gilt ausdrücklich noch nicht für Inhaber von Führerscheinen im Scheckkartenformat.
Wer betroffen ist, dem empfiehlt der Leiter der Führerscheinstelle im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Herr Richter: „Beim Umtausch der Papierführerscheine, die bis 1999 ausgegeben wurden, brauchen wir die sog. Karteikartenauskunft der ausstellenden Behörde. Alle, die ihren Papierführerschein beim Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, bei den Kreisen Saalfeld, Rudolstadt oder Neuhaus oder vor 1990 von den damals zuständigen Volkspolizei-Kreisämtern im ehemaligen Kreis Saalfeld, Rudolstadt oder Neuhaus erhalten haben, können direkt einen Termin bei uns vereinbaren.“ Denn für diese Fälle liegen die Karteikarten im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt vor.
Für alle anderen Führerscheininhaber, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt haben, und die ihren Papierführerschein tauschen, gilt: Sie sollten sich zunächst von der ausstellenden Behörde die entsprechende Karteikartenauskunft zusenden lassen – entweder an sich selbst oder an die Führerscheinstelle im Landratsamt.
Zum Beispiel gilt für Führerscheininhaber aus der Region um Lehesten, die ihren Führerschein bis 1994 noch im Altkreis Lobenstein erhalten haben, entweder vor 1990 vom dortigen Volkspolizeikreisamt oder nach 1990 vom Landratsamt Lobenstein: Sie sollten zunächst mit der Führerscheinstelle des Saale-Orla-Kreises als Rechtsnachfolger des Kreises Lobenstein wegen der Karteikartenauskunft Kontakt aufnehmen. Oder ein weiteres Beispiel: Wer aus dem Landkreis Kronach zugezogen ist und seinen Führerschein dort vor 1999 erworben hat, nimmt zuvor Kontakt mit der Führerscheinstelle im Landkreis Kronach auf und lässt sich die Karteikartenauskunft zusenden.
Wichtig! Der Termin zum Führerscheinumtausch in der Führerscheinstelle des Landratsamtes in Rudolstadt sollte direkt unter folgendem Link gebucht werden:
timeacle.com/business/index/id/175
Sollte kein Internetzugang vorhanden sein, so kann unter der Telefonnummer der Führerscheinstelle in Rudolstadt 0 36 72/823-186 der Termin vereinbart werden. „Zum Termin bringen Sie bitte den Führerschein, ein biometrisches Lichtbild und Ihren Personalausweis und ggf. die Karteikartenauskunft mit“, betont Richter.
Anschließend bestellt die Führerscheinstelle den neuen Führerschein bei der Bundesdruckerei. Die Produktion nimmt einige Zeit in Anspruch. Wer die Möglichkeit des Direktversandes nutzt, dem wird die neue Führerscheinkarte direkt nach Hause zugesandt. Ansonsten ist der neue Führerschein in der Führerscheinstelle abzuholen.
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle:
MO und FR 8.00 -14.00
DI und DO 8.00 - 18.00
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich!
Hintergrundinformation zum bisherigen Umtausch
Nach dem in Jahresstufen vorgesehenen Konzept waren im vergangen Jahr die Jahrgänge 1959 bis 1964 zum Umtausch aufgerufen. Die Umtauschfrist endet am 19. Januar 2023.
Aufgrund des Pflichtumtausches der alten Führerscheine war im letzten Jahr die Anzahl der insgesamt gestellten Anträge von 6.138 im Jahr 2021 auf 7.850 im Jahr 2022 angestiegen. Damit sind es 1.712 Anträge, knapp 28 Prozent, mehr als im Vorjahr 2021.
Tony P. Herzog (Auszubildender)
Presse- und Kulturamt