Saalfeld. Die Bußgeldstelle des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt stellt ihre umfangreiche und vielfältige Statistik der Ordnungswidrigkeiten vor. Wie in anderen Landkreisen Thüringens dominieren Verstöße gegen das Thüringer Schulgesetz, wovon im Landkreis 53 Fälle verzeichnet wurden. Gegenüber der Zahl von 2021 mit 22 Verfahren ist sie erheblich gestiegen. An zweiter Stelle stehen Verstöße gegen das Ordnungsrecht. 29 Ordnungswidrigkeiten sind hierbei gegen das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und eine einzelne gegen das Thüringer Feier- und Gedenktagesgesetz ist zu nennen. Letzterer kam durch Lärmbelästigung an einem Ruhetag zustande.
Das Gewerberecht steht mit 25 Verstößen gegen die Gewerbeordnung und einem Verstoß des Thüringer Gaststättengesetzes weit oben auf der Liste, ebenfalls 25mal wurde gegen das Waffengesetz verstoßen. Im Gebiet Gesundheits- und Infektionsschutz kam es zu zwei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz und zu 20 Verstößen gegen die Corona-Maßnahme-Verordnung, welche etwa durch den Verstoß gegen die Maskenpflicht mit zwischen 100 bis 250 Euro Bußgeld geahndet wurden.
Weiterhin verzeichnen die Umweltbehörden 15 Verstöße gegen das Umweltrecht. Die Zahl setzt sich aus 11 Verstößen gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz, zwei weiteren gegen das Thüringer Naturschutzgesetz, einem Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz zusammen. Außerdem wurde mit der illegalen Haltung nachweispflichtiger Eichhörnchen in einer Privatwohnung gegen die Bundesartenschutzverordnung verstoßen.
Das Veterinärrecht wurde in den diversen gesetzlichen Punkten insgesamt 13 Mal verletzt. Es gab vier Verstöße gegen das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz. Dieses regelt Angelegenheiten wie die Meldung zur Entsorgung toter Tiere oder die vorgeschriebene Aufbewahrung tierischer Nebenprodukte. Unter anderem sind hiermit Nebenprodukte, die kraft Gesetzes nicht für menschlichen Verzehr geeignet sind, gemeint.
Drei Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und zwei gegen die lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung ahndete das Ordnungsamt. Hinzu kommt jeweils ein Fall aus der Schweinehaltungshygieneverordnung, dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und der Lebensmittelhygiene-Verordnung. Außerdem wurde ein Fall von nicht registriertem Welpen-Handel innerhalb der EU und ein Verstoß gegen die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung gezählt.
Zehnmal wurde gegen das Ausländerrecht verstoßen. Davon betreffen sechs Verstöße das Asylgesetz, zwei das Aufenthaltsgesetz und zwei das Freizügigkeitsgesetz innerhalb der EU.
Im Bereich des Straßen- und Verkehrsrecht kam es zu fünf Verstößen gegen das Güterkraftverkehrsgesetz und einem Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz wegen einer Überschreitung von vorgeschriebenen Lenkzeiten durch LKW-Fahrer.
Jeweils eine Ordnungswidrigkeit erfolgte gegen das Jugendschutzgesetz und das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Gegen die Thüringer Bauordnung fallen zwei Verstöße ins Gewicht.
Falk Buttig
Auszubildender Presse- und Kulturamt