

Die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes
Grundlage bildet die Thüringer Verordnung über die Laufbahnen, die Ausbildung und die Prüfung der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (Thüringer Feuerwehr-Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung - ThürFwLAPO -) vom 5. Oktober 2007, zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 20. März 2009.
In den Vorbereitungsdienst der Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes kann eingestellt werden, wer
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllt,
- am Einstellungstag das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- mindestens einen Fachhochschulabschluss in einer für die Laufbahn geeigneten Fachrichtung nachweist,
- nach amtsärztlichem Gutachten für den Dienst in der Feuerwehr tauglich ist; dies erfordert insbesondere die nach arbeitsmedizinischen Grundsätzen festzustellende Eignung zum Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten und zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen unter Einsatzbedingungen, die unter Berücksichtigung der arbeitsmedizinischen Grundsätze festzustellen ist,
- im Besitz einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B ist
- und einen Eignungstest bestanden hat.
Am Anfang der Ausbildung steht der Vorbereitungsdienst zur Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes. Es erfolgt die Ernennung zum/r Brandoberinspektor-Anwärter/ in. Dies ist ein Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Ausbildung beginnt jeweils am 1. April und dauert 2 Jahre.
Entsprechend § 39 Thüringer Verordnung über die Laufbahnen, die Ausbildung und die Prüfung der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (Thüringer Feuerwehr-Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung - ThürFwLAPO -) vom 5. Oktober 2007, zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 20. März 2009 richtet sich die Ausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Bundelandes, in dem der Anwärter die Laufbahnprüfung ablegen soll.
Während der Ausbildung ist es vorgesehen, die Beamtin/ den Beamten in die Aufgaben aller Feuerwehrabteilungen einzuweisen. Dazu erfolgen verschiedene Praktika. Die Grundlagenausbildung erfolgt in einem Lehrgang sowie einer Rettungsdienstschule.
Außerdem ist vorgesehen, den Führerschein Klasse CE zu erwerben und die Ausbildung zum LF-Maschinisten zu absolvieren. Für die Zulassung zum Brandinspektorenlehrgang muss die Beamtin/ der Beamte das Deutsche Sportabzeichen in Bronze erworben haben
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