Die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes
Grundlage bildet die Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung (ThürAPOmVwD). Zu Beginn der Ausbildung zum/r Verwaltungswirt/in erfolgt die Ernennung zum/r Kreissekretäranwärter/in. Die Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgt auf Widerruf. Die Ausbildung beginnt jeweils am 1. August und dauert 2 Jahre.
Sie setzt sich zusammen aus einem praktischen Teil im Landratsamt und einem theoretischen Teil, der an der Thüringer Verwaltungsschule am Standort Gotha absolviert wird.
Der praktische Teil der Ausbildung umfasst ca. 11,5 Monate. Die Praxiseinführung dient dazu, die Aufgaben des Landratsamtes als Dienstleistungsbehörde kennen zu lernen. Dabei wird erworbenes theoretisches Wissen praktisch umgesetzt. Die Bearbeitung von Vorgängen, wie zum Beispiel die Erteilung von Bescheiden, ist unter Anleitung zu bewältigen.
Der Einsatz erfolgt unter anderem in folgenden Ämtern/ Sachgebieten:
- Kreiskämmerei
- Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Umwelt- und Bauordnungsamt
- Jugend- und Sozialamt
- Kommunalaufsicht
- Personal- und Organisationsamt
- Schulverwaltungsamt
Der fachtheoretische Teil der Ausbildung umfasst insgesamt ca. 12,5 Monate. An der Thüringer Verwaltungsschule werden unter anderen folgende Fächer unterrichtet:
- Bürgerliches Recht
- Staats- und Verfassungsrecht
- öffentliches Dienstrecht
- öffentliches Finanzwesen
- Recht der Gefahrenabwehr
- Jugend- und Sozialrecht
- Baurecht
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