Lebensmittelkontrolleur/in
Bei der Ausbildung zum/ zur Lebensmittelkontrolleur/in handelt es sich um eine weiterführende Ausbildung für Personen, die bereits in der Lebensmittelbranche tätig sind.
Lebensmittelkontrolleure schützen die Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung. Sie überwachen die Herstellung sowie das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Kosmetika, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen und kontrollieren die Einhaltung des nationalen und EU-Lebensmittelrechtes.
Ein Großteil der Kontrolltätigkeiten findet direkt in den Betrieben vor Ort in Kommunikation mit den Unternehmern statt. Dort wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüft und gegebenenfalls werden Proben entnommen um sie später im Labor untersuchen zu lassen.
Für diese weiterführende Ausbildung müssen Sie in einem Beruf, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Lebensmittelverkehrs, Lebensmittelzusatzstoffen, kosmetischen Mittel und Bedarfsgegenständen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie Tabakerzeugnissen im Sinne des Tabakgesetzes vermittelt, ausgebildet sein und eine Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung (Meisterbrief) erfolgreich bestanden haben oder Sie sind Techniker/in mit einer staatlichen Abschlussprüfung in einem Lebensmittelberuf.
Wenn Sie außerdem über ein sicheres Auftreten, Überzeugungskraft, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen verfügen, können Sie sich bewerben.
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