

Interessenbekundungsverfahren für die Umsetzung von Schulsozialarbeit an der Staatlichen Grundschule „Marco Polo“ Saalfeld mit 0,75 VbE
Das Interessenbekundungsverfahren richtet sich an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe mit Erfahrung in der Ausgestaltung von Angeboten der Schulsozialarbeit gem. § 19 a ThürKJHAG und § 35 a SGB VIII.
Seit 2013 setzt der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt auf Grundlage der Richtlinie des Landes Thüringen in der aktuell gültigen Fassung Schulsozialarbeit in Kooperation mit anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe um. Bisher partizipieren 23 Schulstandorte im Landkreis von Schulsozialarbeit.
Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sucht auf der Grundlage der am 9. November 2022 vom Land Thüringen verabschiedeten Richtlinienförderung „Schulsozialarbeit“ sowie der Rahmenkonzeption „Schulsozialarbeit“ des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 24. Januar 2023 einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Dieser soll am Schulstandort Staatliche Grundschule „Marco Polo“ Saalfeld mit 0,75 VbE nachfolgend beschriebene Leistungen erbringen:
Rahmenbedingungen:
- Die Grundschule „Marco Polo“ Saalfeld partizipiert seit 2020 von Schulsozialarbeit in Trägerschaft des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Mit dem neuen Schuljahr soll die Schulsozialarbeit durch einen Träger der freien Jugendhilfe umgesetzt werden.
- Die Umsetzung der Leistung beginnt zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Schuljahr 2023/2024.
- An der o.g. Schule steht ein Schulsozialarbeiter als Kontakt- und Vertrauensperson mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden regelmäßig zur Verfügung.
- Es gilt das Fachkräftegebot gem. § 72 SGB VIII. Das eingestellte Personal verfügt neben der persönlichen Eignung über einen Studienabschluss (Diplom, Bachelor, Master, Magister) als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge, Erziehungswissenschaftler/in oder Psychologe.
- Hinsichtlich der Vergütung ist das Besserstellungsverbot auch bei ggf. abweichenden tarifvertraglichen Regelungen der Zuwendungsempfänger zu beachten. Eine geringere Vergütung der Fachkräfte als in vergleichbarer Höhe der Entgeltgruppe 9 Stufe 1 entsprechend der Entgeltordnung zum TV-L ist nicht förderfähig.
- Für die Umsetzung der Schulsozialarbeit kann eine Verwaltungskostenpauschale von 3.000 € je VbE und Förderjahr sowie Sachkosten in Höhe von 2.000 € je VbE (für pädagogisches Material, Büromaterial, Fachliteratur, Fahrt- und Reisekosten, Telefon- und Internetgebühren, Supervision und Fortbildung, Honorare, Öffentlichkeitsarbeit und Versicherungen) beantragt werden. Etwaige Mehrbedarfe aufgrund der Anschaffung von Erstausstattung sind gesondert zu beantragen.
- Der Schulsozialarbeit steht ein eigener, abschließbarer und ausgestatteter Büroraum in der Schule zur Verfügung. Für die Ausstattung des Raumes (Schreibtisch, abschließbarer Schrank, Bürostuhl, Beratungstisch und Stühle, Internet) ist die Schule bzw. das zuständige Schulverwaltungsamt verantwortlich. Der Träger kann Mobiliar zur Verfügung stellen, dieses jedoch nicht über die Sachkosten der Schulsozialarbeit abrechnen.
- Die Ziele und Angebote der Schulsozialarbeit am Schulstandort orientieren sich an den aktuell gültigen „Fachlichen Empfehlungen Schulsozialarbeit“ des Landes Thüringen sowie den Vorgaben aus der Rahmenkonzeption „Schulsozialarbeit“ des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt.
- Die Schwerpunkte der Schulsozialarbeit liegen in der Einzelfallhilfe, in der sozialpädagogischen Gruppenarbeit und der schulorientierten Gemeinwesen- und Netzwerkarbeit.
- Der Leistungserbringer muss:
- nachweisbar über erfolgreiche Kooperationen mit Schule und einschlägige Erfahrungen in der Schulsozialarbeit und der Umsetzung von Maßnahmen der Jugendsozialarbeit verfügen sowie in das örtliche Netzwerk der Jugendhilfe eingebunden sein.
- die fachliche Beratung, Fachaufsicht und Einarbeitung des Schulsozialarbeiters durch sozialpädagogisch qualifiziertes Personal des Trägers sicherstellen.
- mit dem Jugendamt, insbesondere mit der Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit eng kooperieren.
- die Konzeption der Schulsozialarbeit mit der Schule abstimmen bzw. erarbeiten und regelmäßig fortschreiben.
- zum Zwecke der Evaluation und Weiterentwicklung der Arbeit und der inhaltlichen Konzeption am Qualitätsmanagement des Jugendamtes unter Nutzung vorgegebener Dokumente teilnehmen.
- regelmäßige trägerinterne Teamberatungen mit der Möglichkeit zur Reflexion durchführen.
- in jährlichen Qualitätsgesprächen mit Schulleitung und Jugendamt die Arbeit reflektieren und evaluieren.
- die Teilnahme der Fachkraft an Supervision, Fortbildungen und an Dienstberatungen des Jugendamtes gewährleisten.
Vom Bewerber sind vorzulegen:
- eine nachweislich mit der Schule abgestimmte Konzeption für die Umsetzung von Schulsozialarbeit. Diese ist nach der „Arbeitshilfe Konzeption“ des Organisationsberatungsinstitutes ORBIT e.V. nach folgenden Gliederungspunkten zu erstellen:
- Leitbild (Verweis auf das Leitbild des Trägers oder Formulierung eines eigenen Leitbildes)
- Analyse vor Ort (Analyse und Beschreibung des Umfeldes (Sozialraum) in dem sich die Schule befindet sowie die Situation innerhalb der Schule)
- Fazit aus der Analyse (Formulierung von Entwicklungsfeldern, aus dem sich die Ziele für die künftige Arbeit ergeben)
- Zielgruppenbeschreibung (Benennen und Beschreiben der Zielgruppen)
- Ziele und Indikatoren (Formulieren von Zielen, um die Arbeit transparent und die Ergebnisse überprüfbar zu machen)
- Arbeitsschwerpunkte und Angebote (Festlegung von Arbeitsschwerpunkten und konkreten Angeboten für die jeweilige Schule)
- Vernetzung (Beschreiben mit welchen internen und externen Partnern bzw. Einrichtungen kooperiert werden muss)
- Rahmenbedingungen (Beschreibung der bestehenden Rahmenbedingungen)
- Qualitätsentwicklung (Beschreibung aller Instrumente zur ständigen Überprüfung und Verbesserung der eigenen Arbeit)
- ein Überblick seiner einschlägigen Erfahrungen in der Umsetzung von Maßnahmen der Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit und seiner Einbindung in das örtliche Netzwerk der Jugendhilfe.
- ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024.
Ihre rechtsverbindlich unterschriebene Bewerbung, inklusive aller geforderten Angaben und Unterlagen senden Sie bitte bis spätestens zum 15. September 2023 an das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Jugendamt, Sachgebiet Jugend und Familie, Rainweg 81, 07318 Saalfeld versehen mit dem Vermerk „Bewerbung Schulsozialarbeit an der Staatlichen Grundschule „Marco Polo“ Saalfeld im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens“ (per Mail oder Fax eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt).
Für Fragen sowie die Bereitstellung erforderlicher Dokumente und Formulare wenden Sie sich bitte an die Koordinierungsstelle der Schulsozialarbeit, Frau Reichmann-Walther, unter schulsozialarbeit@kreis-slf.de oder 03671 823-543.
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
finden Sie hierRennsteig-Schwarzatal
finden Sie hierNaturparkverwaltung Leutenberg
finden Sie hier