

Corona-Allgemeinverfügung vom 18. November 2021 - gültig bis 24. November 2021
Landkreis erlässt am 18. November 2021 Allgemeinverfügung - Inkrafttreten am 19 November 2021 - Gültigkeit bis 24. November 2021
Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hat am 18. November 2021 eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht. Sie tritt ab Freitag, 19. November 2021 in Kraft und gilt bis zum 24. November 2021.
Ab Freitag, 19.11.2021, gilt für Veranstaltungen und Freizeitangebote, Gaststätten, Reisebusveranstaltungen, Beherbergungsbetriebe, Bars, Diskotheken, kulturelle Veranstaltungen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen (und weitere), Einrichtungen, Dienstleistungen und Angebote der Freizeitgestaltung, körpernahe Dienstleistungen, Jagd-, Flug-, und Hundeschulen sowie Orchester- und Chorproben die 2G-Regel (Geimpfte und Genesene).
Die Allgemeinverfügung vom 18. November 2021 können Sie hier als PDF herunterladen.
Diese Allgemeinverfügung löst die Verfügung vom 12. November 2021 ab, die mit Ablauf des 18. November 2021 außer Kraft tritt.
Die beiden Allgemeinverfügungen vom 12. November und vom 18. November werden im Amtsblatt des Landkreises vom 25. November 2021 veröffentlicht.
Veranstaltungskalender
Saalfeld und Umgebung
finden Sie hierRennsteig-Schwarzatal
finden Sie hierSaalfeld/ Rudolstadt/ Bad Blankenburg
finden Sie hierNaturparkverwaltung Leutenberg
finden Sie hier