

Kreisvolkshochschule - Benutzungsordnung (gültig ab 01.08.2014)
23.07.2014
Ordnung über die Benutzung der Kreisvolkshochschule Saalfeld-Rudolstadt (Benutzungsordnung KVHS)
Aufgrund der §§ 98 Abs. 1, 99 Abs. 2 und 100 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBl. S. 293, 295), in Verbindung mit dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThürEBG) vom 18. November 2010 (GVBl. S. 328) hat der Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt in der Sitzung am 29. April 2014 folgende Ordnung über die Benutzung der Kreisvolkshochschule Saalfeld-Rudolstadt beschlossen:
§ 1
Benutzungsverhältnis
(1) Durch diese Ordnung wird die Benutzung der Kreisvolkshochschule Saalfeld-Rudolstadt (KVHS) geregelt.
(2) Die Benutzung ist jedermann im Rahmen der Benutzungsordnung, sofern nicht in der Kursbeschreibung Einschränkungen gegeben sind, gestattet.
(3) Durch die Inanspruchnahme der KVHS nach Maßgabe dieser Ordnung entsteht ein privatrechtliches Benutzungsverhältnis.
§ 2
Entgelte
Entgelte und Ermäßigungen werden nach Maßgabe der jeweils gültigen Entgeltordnung zu dieser Benutzungsordnung erhoben.
§ 3
Anmeldung, Teilnahme
(1) Für die Benutzung der KVHS ist in der Regel eine Anmeldung bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltungen (Vorträge oder Kurs, im folgenden Unterricht) erforderlich. Ausnahmen sind möglich.
(2) Die Anmeldung in der KVHS erfolgt in schriftlicher Form, per Post, per Fax bzw. Email, persönlich oder telefonisch während der Sprechzeiten der Geschäftsstelle bis zu den veröffentlichten Terminen. Entscheidend ist jeweils das Eingangsdatum bei der KVHS.
(3) Das Mindestalter für eine Anmeldung beträgt 16 Jahre. Ist die Mindestteilnehmerzahl erreicht, können auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren teilnehmen. Die Anmeldung erfolgt nur mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters bzw. dem Erziehungsberechtigten.
Eine Ausnahme vom Mindestalter bildet der Unterricht im Rahmen der Schülerakademie.
(4) Durch die Anmeldung erkennt der Benutzer bzw. der gesetzliche Vertreter / Erziehungsberechtigte die Benutzungs-, Entgelt- und die Hausordnung an.
(5) Die Durchführung des Unterrichts ist von der Teilnehmerzahl abhängig und soll mindestens 8 betragen. Die Höchstzahl legt der Leiter der KVHS nach pflichtgemäßem Ermessen fest.
(6) Sind die Termine des Unterrichts bereits festgesetzt und veröffentlicht, gehen die Teilnehmer/innen ohne Bestätigung der Unterrichtsanmeldung zum ersten Veranstaltungstermin. Es erfolgt nur dann eine Benachrichtigung, wenn der Kurs ausfallen sollte, bereits belegt ist oder Termin- oder Ortsänderungen notwendig sind.
Ist das Unterrichtsangebot terminlich noch nicht untersetzt, erhalten die angemeldeten Teilnehmer vor Unterrichtsbeginn eine schriftliche Einladung unter Angabe des Termins und des Unterrichtsortes. Die Regelungen und Fristen für Abmeldungen gemäß § 5 bleiben bestehen.
(7) Die Gewährung einer Ermäßigung gemäß § 4 Abs. 2 der Entgeltordnung muss gleichzeitig mit der Anmeldung schriftlich beantragt werden. Die Berechtigungsgrundlage für die Ermäßigung muss mit der Anmeldung oder spätestens zum 1. Kurstermin vorgelegt werden.
§ 4
Studienreisen / Tagesfahrten / Exkursionen
(1) Bei allen Reisen und Fahrten tritt die KVHS nur als Vermittler des jeweils genannten Reiseveranstalters auf und haftet folglich nicht für Schäden jeglicher Art.
Die Haftung der Reiseveranstalter und der sonstigen Leistungsträger bleibt hiervon unberührt. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die bei den einzelnen Reisen genannten Reisebüros allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden. Diese können bei dem veranstaltenden Reisebüro angefordert werden.
(2) Die jeweils für die Veranstaltung ausgedruckten Preise entsprechen dem Stand der Drucklegung. Preisveränderungen bleiben vorbehalten. Programmveränderungen, die seitens der Veranstaltungs- oder Reiseleitung in Absprache mit der KVHS vorgenommen werden, bleiben ebenfalls vorbehalten.
§ 5
Rücktritt, Erstattungen, Fristen
- Bis 14 Kalendertage vor Unterrichtsbeginn ist ein Rücktritt ohne Kosten möglich. Erfolgt ausnahmsweise eine Anmeldung nach Anmeldeschluss gemäß § 3 Abs. 1, ist bei Rücktritt grundsätzlich das Stornierungsentgelt lt. Entgeltordnung fällig.
- Bei Rücktritt nach diesem Termin ist ein Stornierungsentgelt lt. Entgeltordnung zu zahlen. Ausnahmen sind nur im Rahmen des § 6 Abs. 1 der Entgeltordnung zulässig.
Der Rücktritt gemäß den oben genannten Bedingungen ist in jedem Falle in schriftlicher Form per Post, Fax oder Email gegenüber der Geschäftsstelle Saalfeld zu erklären. Ein Fernbleiben von der Veranstaltung oder eine mündliche Benachrichtigung gelten nicht als Erklärung zum Rücktritt. Für die Bemessung der Fristen ist das Datum des Eingangs bei der KVHS maßgeblich.
- Bei Ausschluss vom Unterricht wird das Entgelt nicht erstattet.
- Bei anderen Veranstaltungen (Tagesfahrten, Exkursionen und Studienreisen) gelten unterschiedliche Bedingungen und Fristen, über die im Infotext des Kurses gesondert informiert wird.
§ 6
Hausordnung
Die KVHS genießt in vielen Gebäuden Gastrecht. Die Hausordnung dieser Einrichtungen ist für die Kursteilnehmer verbindlich.
§ 7
Bescheinigungen
(1) Am Ende des Unterrichts erhalten die Kursteilnehmer auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung, wenn eine Teilnahme von mindestens 80% nachgewiesen wird. Nach Abschluss bestimmter Lehrgänge kann ein öffentlich anerkanntes Prüfungszeugnis, ein Teilnehmerzertifikat der KVHS oder ein Zertifikat des Deutschen Volkshochschulverbandes erworben werden.
(2) Es wird ein Entgelt lt. Entgeltordnung erhoben.
§ 8
Schließzeiten
(1) In den Schulferien kann die Geschäftsstelle der KVHS geschlossen werden.
(2) Die Schließung wird in den ortsüblichen Medien bekannt gegeben.
§ 9
Ausschluss
Bei Verstößen der Teilnehmer gegen die Hausordnung oder bei Nichtzahlung der Entgelte trotz Zahlungsaufforderung kann der Leiter der KVHS die entsprechenden Teilnehmer vom Unterricht ausschließen.
§ 10
Personenbezogene Daten
(1) Zur Bearbeitung des Antrages auf Teilnahme am Unterricht der KVHS sowie zur Festsetzung und Kassierung der Benutzungsentgelte werden folgende personenbezogene Daten erhoben und in automatisierten Dateien verarbeitet:
Stammdaten des Teilnehmers:
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift des Teilnehmers und zusätzlich bei Minderjährigen die entsprechenden Daten der Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreters des Teilnehmers
- Telefonnummer (privat und dienstlich)
- die Berechnungsgrundlagen für die Entgelte sowie die zur kassenmäßigen Abwicklung erforderlichen Daten, insbesondere die Bankverbindung der Schuldner zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
- Bei der Erfassung, Speicherung, Weiterverarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten gelten die Bestimmungen des Bundes- sowie des Thüringer Datenschutzgesetzes.
- Durch die Bekanntmachung dieser Benutzungsordnung wird der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter oder Erziehungsberechtigter über die Aufnahme der in Absatz 1 genannten Daten in automatisierte Dateien unterrichtet.
§ 11
Inkrafttreten
Die Ordnung über die Benutzung der Kreisvolkshochschule Saalfeld-Rudolstadt tritt am 01.08.2014 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Allgemeine Benutzungssatzung der Kreisvolkshochschulen vom 30. März 1998 außer Kraft.
Saalfeld, den 08. Mai 2014
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Hartmut Holzhey
Landrat
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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