Thüringer Ehrenamtscard
Die Thüringer Ehrenamtscard wird künftig an verdiente Ehrenamtliche vergeben und gewährt ihnen Rabatte und andere Vergünstigungen bei Einrichtungen und Geschäften im Landkreis, die als Partner die Karte unterstützen. Bisher haben rund 30 Partner ihre Vergünstigungen verbindlich zugesagt. Die Karte ist darüber hinaus auch in den anderen teilnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten gültig.
An wen wird die Thüringer Ehrenamtscard vergeben?
An ehrenamtlich Tätige, die:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- sich wöchentlich mindestens fünf Stunden engagieren,
- mindestens fünf Jahre aktiv (bzw. seit Gründung) in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative eingebunden waren,
- ihr ehrenamtliches Engagement in dem teilnehmenden Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt ausüben,
- keine Aufwandsentschädigungen erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgehen.
Wie wird die Thüringer Ehrenamtscard beantragt?
Ihr Verein, Verband, Organisation oder Ihre Gemeinde stellt einen Antrag beim Presse- und Kulturamt, in dem muss Ihr ehrenamtliches Engagement auf dem zur Verfügung gestellten Antragsformular bestätigt werden.
Wer vergibt die Thüringer Ehrenamtscard?
Der Landkreis vergibt in eigener Verantwortung die Thüringer Ehrenamtscard und regelt die Anzahl der auszugebenden Thüringer Ehrenamtscards und ihre öffentliche Überreichung. Die Geltungsdauer der Thüringer Ehrenamtscard beträgt zwei Jahre, eine Wiederbeantragung ist möglich.
Was bringt die Ehrenamtscard?
Die Vorteile der Ehrenamtscard finden Sie in diesem Flyer auf einen Blick
Antrag Ehrenamtscard
Quick Links
Kontakt
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Presse- und Kulturamt / Ehrenamtsförderung
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld
Tel. 03671 / 823-208
Mail: presse@kreis-slf.de
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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