Saalfeld. Ab kommenden Montag, dem 23. November 2020, werden alle Turnhallen in Trägerschaft des Landkreises nur noch für den Schulsport geöffnet. Nutzungen der Räumlichkeiten durch den Vereins- oder Freizeitsport sind bis zum 31.12.2020 nicht mehr möglich. Dies wurde heute im Pandemiestab des Landratsamtes beschlossen, an dem auch Frank Persike, Vorsitzender des Kreissportbundes und Karl-Heinz Barth, Vorsitzender der Kreissportjugend, teilgenommen haben. „Schweren Herzens tragen wir diese Entscheidung mit, denn auch wir wollen, dass alle unsere Trainerinnen und Trainer sowie all unsere Sportler jeden Alters gesund bleiben“, so Karl-Heinz Barth.
„Wir sind an einem sehr kritischen Punkt inmitten der Pandemie, die uns zu entsprechenden Entscheidungen zwingen. Ich hoffe auf das Verständnis der Betroffenen. Die zusätzliche Durchmischung von Gruppen beim Vereinssport in geschlossenen Räumen erhöht das Ausbreitungsrisiko und erschwert die Nachverfolgung von Kontaktpersonen“, so Landrat Marko Wolfram.
Es gibt zudem die dringende Empfehlung an die Städte und Gemeinden, die Nutzung ihrer Sportstätten ebenfalls auf den Schulsport zu beschränken.
Folgende Schulsportstätten in Trägerschaft des Landkreises sind von der Schließung für den Vereins- und Freizeitsport vom 23. November bis 31.12.2020 betroffen:
Grundschulen: Gräfenthal, Leutenberg, Meuselbach, Uhlstädt-Kirchhasel
Regelschulen: Gräfenthal, Neusitz, Oberweißbach, Unterwellenborn
Gymnasien
- kleine Halle "Heinrich-Böll" Gymnasium, Saalfeld
- Zweifeldhalle "Fridericanium" Gymnasium, Rudolstadt
- Zweifeldhalle "Erasmus Reinhold" Gymnasium, Gorndorf
- Dreifeldhalle "Am Schiefer" "Dr. Max Näder" Gymnasium, Königsee
- Dreifeldhalle "Grüne Mitte", Saalfeld
Förderzentren
- Jettina Schule, Gorndorf
- "Heinrich Pestalozzi", Saalfeld
Berufsbildungszentren:
- Dreifeldhalle "SBZ Rudolstadt"
- SBZ Unterwellenborn
- Medizinische Fachschule Saalfeld
Weihnachtsmärkte derzeit nicht genehmigungsfähig
Im Pandemiestab ebenfalls festgelegt wurde der Umgang mit Weihnachtsmärkten im Landkreis.
„Aufgrund der angespannten Coronasituation sind diese derzeit nicht genehmigungsfähig. Entsprechende Anträge zur Genehmigung von Infektionsschutzkonzepten werden bis auf Weiteres durch das Gesundheitsamt abgelehnt“, so Rolf-Henryk Viehstädt, stellvertretender Fachbereichsleiter Jugend, Soziales und Gesundheit. Dies wird auch den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden sowie den VG-Vorsitzenden mitgeteilt.
Entsprechend dem § 7 Abs. 1 der 2.ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO ist die Erlaubnis für solche und ähnliche Veranstaltungen zu versagen, wenn unter Beachtung des aktuellen Infektionsgeschehens die Veranstaltung nach ihrem Gesamtgepräge und Ablauf sowie den zu den erwartenden Teilnehmern in besonderen Maße geeignet ist, die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu fördern.
Da zusätzlich zu der infektionsschutztechnisch schwierigen Situation auf einem Weihnachtsmarkt bei der Versagung einzelner Erlaubnisse mit einem Ausweichverhalten der Besucher auf andere genehmigte Veranstaltungen zu rechnen ist, werden alle derartigen Veranstaltungen bis zu einer sich deutlich verbesserten Lage als nicht genehmigungsfähig betrachtet.
Grund für diese Entscheidungen ist die derzeitige angespannte Coronasituation im Landkreis mit aktuell 93 positiven Fällen, 1.003 Personen in Quarantäne und insgesamt 6 Personen, die in Verbindung mit dem Corona-Virus verstorben sind (Tagesmeldung vom 19.11.2020).
Carolin Dudkowiak
Presse- und Kulturamt