Saalfeld-Rudolstadt. Die Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge im ehemaligen Rudolstädter Krankenhaus ist etabliert, ein Netzwerk aus ehrenamtlichen Helfern unterstützt die Bewohner. Der Mietvertrag mit den Thüringen-Kliniken wurde kürzlich bis Ende nächsten Jahres verlängert.
Tatsächlich geht die Belegung im Vergleich zum Höhepunkt der Flüchtlingswelle seit Jahren zurück. Im August 2015 waren die ersten Bewohner in die Gemeinschaftsunterkunft in Rudolstadt eingezogen. Zwischenzeitlich wurde die Kapazität im Sommer 2016 auf knapp 400 Plätze in mehreren Gebäuden der Altklinik erhöht, von denen etwa 330 belegt wurden. Derzeit werden von 210 Plätzen 166 durch Familien und Einzelpersonen im Haus 3/4 genutzt. „Den Thüringen-Kliniken gebührt großer Dank für die Unterstützung in den vergangenen Jahren und für die weitere Zusammenarbeit“, sagte Petra Maar, die das Sachgebiet Asyl/Unterkunft/Betreuung leitet.
Neben den beiden Gemeinschaftsunterkünften erfolgt die Unterbringung von Flüchtlingen auch dezentral in Wohnungen im Städtedreieck. Dies betrifft vor allem Familien, die schon länger im Landkreis leben, deren Kinder zur Schule oder in den Kindergarten gehen oder die aus gesundheitlichen Gründen einer besonderen Unterbringung bedürfen. Schließlich spielt auch die Bleibeperspektive oder eine Arbeitsstelle eine Rolle bei der Entscheidung. „Dabei unterstützen uns die Wohnungsunternehmen im Städtedreieck, aber auch private Vermieter“, so die Sachgebietsleiterin.
Die größte Gruppe der Asylbewerber stammt aus Afghanistan gefolgt von der Elfenbeinküste und Eritrea, dem Irak, Nigeria, Mazedonien der Russischen Föderation, Syrien und Serbien. Derzeit leben 3093 Ausländer im Landkreis, davon 1032 Staatsangehörige aus der Europäischen Union, der Schweiz und Norwegen. 1704 Personen kommen aus Drittstaaten und verfügen über Aufenthaltstitel. Im Landkreis leben derzeit 357 Asylbewerber und bereits abgelehnte Asylbewerber, davon haben 143 eine Aufenthaltsgestattung und befinden sich im laufenden Asylverfahren. 214 Personen sind abgelehnt und besitzen eine Duldung.
Bei 722 Personen liegt ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen vor. Darunter sind 461 anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, rund die Hälfte hiervon sind Syrer. Für 97 Personen bestehen aus unterschiedlichen Gründen Abschiebeverbote. 54 Personen sind durch die Härtefallkommission bei dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz als Härtefall anerkannt. 43 Personen haben eine Aufenthaltserlaubnis wegen Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen. In 982 Fällen liegen andere Gründe für die Aufenthaltserlaubnis vor, etwa die Aufnahme eines Studiums, Beschäftigung als Hochqualifizierte, zur Absolvierung einer Ausbildung, Beschäftigung, als Forscher oder im Rahmen des Familiennachzugs zum Partner oder Kind.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt