Saalfeld. Nach der Änderung der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 entfällt für Personen, die vollständig geimpft sind oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, die Nachweispflicht eines negativen Corona-Testergebnisses. Stattdessen können diese Personen einen Nachweis der Impfung oder Genesung vorzeigen. Auch die seit Samstag geltende Verordnung des Bundes sieht weitere Lockerungen für Genesene und Geimpfte vor.
Einwohner des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, die eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben und genesen sind, können ihren Quarantänebescheid als Nachweis verwenden oder sich unter Angabe ihres Namens, Geburtsdatums und des Quarantänezeitraums per E-Mail an das Gesundheitsamt wenden, um einen Genesungsnachweis zu erhalten. Telefonische Anfragen können leider nicht bearbeitet werden, die Ausstellung des Nachweises ist gebührenfrei. Die Anfragen können an genesungsnachweis@kreis-slf.de gerichtet werden. Der Genesungsnachweis kann frühestens 28 Tage nach dem positiven Test zugestellt werden und gilt für 6 Monate nach dem Testdatum.
Ungeachtet der Gleichstellung von geimpften und genesenen Personen mit negativ getesteten Personen sind weiterhin auch für diese Personenkreise die allgemeinen Infektionsschutzregeln einzuhalten.
Arne Nowacki
Presse- und Kulturamt