Saalfeld. Ab sofort können Vereine, Verbände, Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen sowie Initiativgruppen Zuwendungen für die ehrenamtliche Arbeit im Jahr 2015 beim Landkreis beantragen. Die Förderanträge können bis zum 30. Juni 2015 im Presse- und Kulturamt eingereicht werden. Das Geld wird den Landkreisen und kreisfreien Städten im Freistaat durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung zur Verfügung gestellt. Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Kultur- und Bildungsausschuss des Landkreises.
Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt fördert das Ehrenamt auf drei verschiedenen Wegen. Neben der Förderung des allgemeinen Ehrenamtes für Personen, die mindestens 20 Stunden im Monat ehrenamtlich tätig sind, werden innovative ehrenamtliche Projekte gefördert. Hier können für Projekte des laufenden Jahres Mittel beantragt werden. Als dritte Fördermöglichkeit gibt es die Aufwandsentschädigung.
Die Zuwendungen werden gemäß den Richtlinien der Thüringer Ehrenamtsstiftung insbesondere gewährt für:
• Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu moti-vieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern,
• die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden,
• Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit
• Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind,
• die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit,
• die Förderung von Modellprojekten.
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare erhalten Sie beim Presse- und Kulturamt oder unter www. kreis-slf.de>Landratsamt>Ehrenamt. Ansprechpartnerin ist Frau Bärbel Samoila, Tel. 0 36 71/8 23-2 08.
Nicole Janke
Presse- und Kulturamt