Saalfeld. Die Beratung und Beschlussfassung eines Kreishaushaltes für 2025 verzögert sich, da aktuell noch kein Landeshaushalt beschlossen ist und die Höhe der Zuweisungen an die Landkreise nicht feststeht. Ein Beschluss wird voraussichtlich im späten Frühjahr erwartet. Das Presse- und Kulturamt empfiehlt deshalb, unabhängig davon zur Wahrung der Antragsfrist einen Antrag auf Kulturförderung zu stellen. Die Antragsfrist endet am 31. März 2025. Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die danach eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden können.
Das Landratsamt stellt, abhängig von der Haushaltslage, Fördermittel für die Unterstützung von kulturellen Projekten und künstlerische Anleitung zur Verfügung. Eine Richtlinie regelt die Bedingungen. Die Vergabe erfolgt nach Beschluss des Ausschusses für Kultur- und Bildung und vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Kreishaushalt.
Die notwendigen Formulare sowie die für die Beantragung und Abrechnung geltende Richtlinie können im Internet unter www.kreis-slf.de > Kultur und Tourismus > Kulturförderung heruntergeladen werden. Für weitere Fragen steht Franziska Ehms, Presse- und Kulturamt, Telefon 0 36 71/8 23-2 07, zur Verfügung.
Franziska Ehms
Presse- und Kulturamt