Saalfeld. Bereits seit dem Jahr 2009 übt Christian Tschesch im Auftrag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt die Aufgaben des Beauftragten für Menschen mit Behinderung aus. Zuletzt hatte ihn der neu gewählte Kreistag im Herbst 2019 per einstimmigem Beschluss erneut bestätigt
Zu seinen Aufgaben gehört die Beratung von Menschen mit Behinderungen sowie die Koordination der Maßnahmen zur Schaffung einer barrierefreien Umwelt und Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen, Selbsthilfegruppen, zuständigen Ämtern und Institutionen.
Dabei bildet er im Wesentlichen eine Schnittstelle zwischen den Anliegen von Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen und einer Vielzahl von Behörden und Einrichtungen.
Auch die regelmäßigen Sprechstunden des Behindertenbeauftragten sind der Corona-Pandemie zum Opfer gefallen. „Auch ohne regelmäßige Sprechstunde bin ich für die Belange der Behinderten Menschen als Ansprechpartner da. Alle, die eine Problem haben, können gerne im Landratsamt anrufen, ich setze mich dann schnellstmöglich mit ihnen in Verbindung und versuche an, zu den Fragestellungen eine Lösung zu vermitteln“, so Christian Tschesch.
Erreichbar ist er über 0 36 71/8 23-5 90 im Landratsamt: Petra Wunder vom Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit nimmt die Anfragen gerne entgegen und vermittelt den direkten Kontakt zum Behindertenbeauftragten.
Martin Modes
Presse- und Kulturamt
Hintergrund: Die Aufgaben eines kommunalen Behindertenbeauftragten:
Insbesondere: Beratung von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen, zu den Beratungsthemen gehört:
- Prüfung der Zuständigkeiten von Ämtern
- Vermittlungsangebote, Hilfestellung bei persönlichen Angelegenheiten, rechtlichen Fragen, in Fragen der Selbsthilfe, bei sozialen Problemen
- Mithilfe bei Eingaben und Anträgen in Fällen von Beschwerden und Benachteiligungen
- Mitarbeit in regionalen Gremien
- Zusammenarbeit mit Institutionen, Verbänden und Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen
- Teilnahme an Informations- und Fortbildungsveranstaltungen
- Prüfung der Behindertengerechtigkeit bei öffentlichen Bauvorhaben (§50 Thür BauG)
Außerdem: Teilnahme an Sitzungen des überregionalen Arbeitskreises der kommunalen Behindertenbeauftragten Thüringens und Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten des Landes Thüringen