Saalfeld. Im Jahr 2022 wurden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt durch das Sachgebiet Wasserwirtschaft/Bodenschutz 340 Auskünfte nach dem Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS) erteilt. Somit ist die Zahl an 340 Auskünften aus dem Vorjahr konstant geblieben. Meist wollen die Bürgerinnen und Bürger beim Erwerb von Grundstücken wissen, ob das Grundstück vorher betriebliches Gelände war, und um Rückschlüsse zu ziehen, ob das Wasser oder der Boden womöglich belastet sind.
Neben vielen anderen Genehmigungen und Prüfverfahren hat das Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz 55 wasserrechtliche Erlaubnisse zum Einleiten von Abwasser ausgesprochen. Im Vergleich zum Jahr 2021 sind das fast doppelt so viele Genehmigungen. Diese sind beispielsweise dann erforderlich, wenn Grundstücke nicht an das Kanalnetz angeschlossen sind, aber die Kleinkläranlagen saniert werden. In drei Fällen wurden Sanierungen von bestehenden Abwasseranlagen angeordnet.
In 213 Verfahren wurde das Sachgebiet Wasserwirtschaft/Bodenschutz als Träger öffentlicher Belange beteiligt – immer dann, wenn Aufgaben des Wasserschutzes oder Bodenschutzes betroffen waren. Im Jahr 2021 waren es noch 91 Beteiligungsverfahren. Somit hat sich der Wert im Jahr 2022 mehr als verdoppelt.
Auch die Zahl für Ausnahmen in Trinkwasserschutzgebieten hat sich deutlich erhöht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählten elf Vorhaben mehr als im Jahr 2021, nämlich 15.
Insgesamt waren 46 Anzeigen zu Verstößen gegen den Wasser- und Bodenschutz sowie drei laufenden Widerspruchs- und Klageverfahren zu bearbeiten. Die Behörde erstellte 65 Stellungnahmen zu Abwassereinleitungen. Oberflächenwasserentnahmen wurden 17-mal beantragt, 13-mal genehmigt, vier werden noch geprüft. Hinzu kommen vier Anträge auf Grundwasserentnahmen.
Genehmigt wurden außerdem 63 Bohrungen für Brunnen, davon wurden 43 genehmigt und bisher 19 untersagt. Außerdem gab es 18 Anträge auf Erdwärmebohrungen, davon wurden drei genehmigt, zwei zurückgenommen und der Rest ist noch offen aufgrund ausstehender hydrologischer Prüfungen.
Hinzu kommen Genehmigungen für 23 Gewässerkreuzungen und 13 bauliche Anlagen an- beziehungsweise über Gewässern sowie neun Ausnahmen zum Bau in Überschwemmungsgebieten.
Tony P. Herzog
Auszubildender Presse- und Kulturamt