Saalfeld. Der Landkreis fördert auch in diesem Jahr Ehrenamtliche bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten für das Gemeinwohl. Die Mittel stellt die Thüringer Ehrenamtsstiftung zur Verfügung. Ein Teil davon wird für die Ausrichtung der Ehrenamtsgala des Landkreises verwandt, die am Donnerstag, 18. Juni, im Meininger Hof in Saalfeld stattfindet.
Landrat Marko Wolfram wird zur Gala auch die drei Ehrenamtspreise des Landkreises verleihen. In diesem Jahr werden die Preise an Personen verliehen, die sich ehrenamtlich in den Chören und Musikvereinen engagieren. Das Thema hatte der Kultur- und Bildungsausschuss des Kreistages am 29. Januar einstimmig beschlossen. Vorschläge können ab sofort beim Presse- und Kulturamt des Landratsamtes eingereicht werden.
Darüber hinaus können Anträge zur Ehrenamtsförderung noch bis zum 30. Juni an das Presse- und Kulturamt des Landratsamtes gestellt werden. Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt fördert hierbei auf drei verschiedenen Wegen die ehrenamtlich Tätigen. Neben der Förderung des allgemeinen Ehrenamtes für Personen, die mindestens 20 Stunden im Monat ehrenamtlich tätig sind, werden innovative ehrenamtliche Projekte gefördert. Hier können für Projekte des laufenden Jahres Mittel beantragt werden. Als dritte Fördermöglichkeit gibt es die Aufwandsentschädigung.
Die Zuwendungen werden gemäß den Richtlinien der Thüringer Ehrenamtsstiftung insbesondere gewährt für:
• Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern,
• die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden,
• Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit
• Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind,
• die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit,
• die Förderung von Modellprojekten.
Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen können Zuwendungen bekommen, wenn es sich um eine gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeit handelt, die unentgeltlich erbracht wird und entsprechend gewürdigt und gefördert werden sollte. Die Förderanträge müssen bis zum 30. Juni 2020 eingereicht werden.
Weitere Informationen, Vordrucke oder Beratung erhalten Sie bei Bärbel Samoila im Presse- und Kulturamt unter 0 36 71/8 23-2 08 und hier.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt