Saalfeld. Durch die Gebietsreform zum 01.01.2019 ist der Fahrzeugbestand von 93.322 Fahrzeugen (2018) um knapp 2000 Fahrzeuge gesunken. Doch über das Jahr ließ sich wieder ein Anstieg verzeichnen, sodass nun 92.394 Fahrzeugen zugelassen sind.
Auffällig ist, dass es trotz möglicher Fördergelder nur zu einer geringen Steigerung der elektrisch betriebenen Fahrzeuge im Landkreis kam. Aktuell sind 102 Elektrofahrzeuge zugelassen, im Vorjahr waren es 76. Die Hybridfahrzeuge hingegen erfreuen sich größerer Beliebtheit. Die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge konnte hier auf 489 wachsen, eine Erhöhung um gut 175 Fahrzeuge.
Den größten Anteil an Fahrzeugen bilden traditionell PKW. Hier sank die Zahl jedoch von 61.581 auf 60.424. Die Zahl der Motorräder überstieg mit 6.237 die der Laster mit 6.066. Damit wurden 65 Motorräder mehr registriert als im Vorjahr. Die Zahl der Busse stieg um 9 auf 225 an. Als Sonderfahrzeuge sind 1.018 Vehikel zugelassen, 25 mehr als noch im Vorjahr. Zu den Son-derfahrzeugen gehören unter anderem Feuerwehrautos, Krankenwagen, Betonmischer oder landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Der Anteil von Oldtimern ist leicht gestiegen. Der Bestand umfasst nun 636 Fahrzeuge, 60 mehr als noch 2018. Ebenfalls konnte eine Erhöhung bei den Kennzeichenarten festgestellt werden. Die Historienkennzeichen (H-Kennzeichen) sind von 379auf 436 Fahrzeuge gestiegen, wobei die 07er Kennzeichen um 3 Fahrzeuge auf 203 angestiegen sind (Auf ein 07er-Kennzeichen können beliebig viele Fahrzeuge registriert werden, wobei hier immer nur ein einziges genutzt werden darf. Jede Fahrt ist in einem Fahrtenbuch einzutragen.)
Es beantragten 70 Halter eine Umkennzeichnung ihres Wagens von SLF zu RU. Hier ist ein kleiner Rückgang festzustellen. In den beiden Zulassungsstellen in Saalfeld sowie in Rudolstadt wurden je 12.217 beziehungsweise 13.994 Tickets gebucht, was einen Aufwuchs um 822 auf 26.211 darstellt. Insgesamt wurden 50.272 Vorgänge von der KFZ-Zulassung des Landratsamtes bearbeitet, 4.199 als noch im Vorjahr. Dieser Zuwachs lässt sich durch die Adressänderungen erklären, welche durch die Gebietsreform vorgenommen wurden. Es ist anzunehmen, dass in den nächsten Monaten und Jahren weitere Adressänderungen gemeldet werden. Die Kosten, die dabei entstehen, übernimmt der Landkreis in vollem Umfang.
Justus Görke
Praktikant Presse- und Kulturamt