Interessenbekundungsverfahren für die Schaffung/Vorhaltung von Inobhutnahmeplätzen
Zur Absicherung einer bedarfsgerechten Vorhaltung von Inobhutnahmeplätzen für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 6 und von 7 bis einschließlich 17 Jahren ruft der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die freien/privaten Träger der Jugendhilfe hiermit zur Interessenbekundung auf.
Oberstes Ziel des SGB VIII ist, Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen und ihnen ein an den unterschiedlichen Lebenslagen von Familien orientiertes System von beratenden und unterstützenden Leistungen anzubieten.
Dieses Verständnis liegt auch der Inobhutnahme als kurzfristige und vorläufige Schutzmaßnahme zugrunde. Sie dient primär der Gefahrenabwehr und ist nur dann erforderlich, wenn die Eltern trotz Förderung und Hilfe nicht in der Lage oder Willens sind, eine akute oder drohende Gefahr selbst, mit Unterstützung Dritter oder mittels Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung abzuwenden und weniger eingreifende Maßnahmen nicht in Betracht kommen oder sich die Minderjährigen im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes ohne ihre sorgeberechtigten Eltern aufhalten. Die (vorläufige) Inobhutnahme ist somit die einzige, grundsätzlich zeitlich eng begrenzte, sozialpädagogische Interventionsmaßnahme in einer aktuellen Krisensituation als hoheitliche Eingriffsmöglichkeit des Jugendamtes in das grundrechtlich geschützte Sorgerecht von Eltern-(teilen).
Die Aufgabe der Inobhutnahme kann nur erfüllt werden, wenn im Bedarfsfall ausreichende und geeignete Inobhutnahmeplätze bei privaten und freien Trägern der Jugendhilfe zur Verfügung stehen.
Die Altersbesonderheiten von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 bis 17 Jahren verlangen altersspezifische Unterbringungsbedingungen. Daher beinhaltet der Aufruf zur Interessenbekundung zur Schaffung /Vorhaltung von Inobhutnahmeplätzen zwei getrennte Leistungsbeschreibungen, für die auch getrennte Bewerbungen abgegeben werden können.
Genauere Informationen zu den Rahmenbedingungen, auch zu den einzureichenden Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren, entnehmen Sie bitte der Homepage des Landkreises:
https://www.kreis-slf.de/jugend-und-soziales/foerder-hilfsangebote/Inobhutnahme/
Die Frist zur Interessenbekundung endet am 31.05.2023