Saalfeld. Im Landkreis werden Bewerberinnen und Bewerber für das Amt der Jugendschöffen gesucht. Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Für die Aufgabe der Jugendschöffen werden Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Rudolstadt und am Landgericht Gera als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt hat doppelt so viele Kandidaten vorzuschlagen, wie an Jugendschöffen benötigt werden.
Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Rudolstadt in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzjugendschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat eingeleitet ist, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in der oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Jugendschöffen gewählt werden. Jugendschöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, damit sie das Handeln eines jungen Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Jugendrichter müssen Beweise (Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden u.s.w.) bei ihrer Entscheidungsfindung, ob sich ein in der Anklage behauptetes Geschehen ereignet hat oder nicht, abwägen.
Die Lebenserfahrung, die ein Jugendschöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement ergeben. Dabei steht die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde, im Mittelpunkt. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Eigenverantwortung, persönlicher Reife sowie geistiger Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – eine gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Jugendschöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Jugendstrafe Gedanken gemacht haben.
Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Jugendschöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Jugendschöffen also mit zu verantworten. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Jugendschöffen ihren Urteilsvorschlag argumentativ vertreten, sich aber auch von anderen, sachlich nachvollziehbaren Argumenten überzeugen lassen. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken und auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können.
Wer Interesse für dieses wichtige und verantwortungsvolle Ehrenamt als Jugendschöffe hat, meldet sich bitte beim Jugendamt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (Tel.: 03671/823 641; eMail: jugendamt@kreis-slf.de; Postanschrift: Rainweg 81, 07318 Saalfeld). Die zuständigen Mitarbeiter werden Interessenten über das weitere Verfahren informieren.
Cornelia Herpe
Jugendamtsleiterin