Saalfeld. Ende November traf sich die AG Jugendförderung des Landkreises im Saalfelder Behördenhaus Hirsch zu einer Klausurtagung. Diese Arbeitsgemeinschaft der Träger der öffentlichen und Träger der freien Jugendhilfe besteht seit 2015. Im Mittelpunkt des aktuellen Treffens stand die „Inklusionssensible Arbeit in der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendverbandsarbeit.“Den Einstieg in das Thema lieferte der Online-Vortrag „Inklusionssensibler Kinderschutz“ von Supervisorin Birgit Maschke. Hier konnten die Teilnehmer ihr Wissen zum Umgang mit Kindeswohlgefährdungen auffrischen und zugleich erfahren, welche Schritte notwendig sind, um zur Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen zu werden.
Zum Programm gehörte auch der Vortrag der beiden Sozialarbeiterinnen Josefine Giesler und Ann-Kathrin Peukert, die am Vormittag über die Leistungen der Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch SGB IX für Kinder und Jugendliche referierten. Diese Leistungen erhalten Menschen, die durch körperliche, seelische, geistige Beeinträchtigungen oder durch Sinnesbeeinträchtigungen an einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft gehindert sind. Die Teilnehmer der Klausur erhielten Informationen zu den umfangreichen Angeboten nach SGB IX. Im Rahmen der Teilhabe an Bildung gehören dazu die Hilfen zur Schulbildung, Schulbegleitung, Autismusförderung und sinnesspezifische Förderung. Der Nachmittag stand in zwei Workshops ganz im Zeichen des kollegialen Austausches. Diskutiert wurde, welche Erfahrungen mit inklusiver Arbeit bereits gesammelt wurden und welche Rahmenbedingungen und Unterstützung zur Umsetzung inklusiver Maßnahmen benötigt werden.
Auch im kommenden Jahr 2023 gibt es ein ambitioniertes Fortbildungsprogramm für die AG Jugendförderung. Dabei geht es um die weitere Vermittlung von Fachwissen und Fortbildungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Weitere Aspekte sind die eigene Haltung zu Menschen mit Beeinträchtigungen. Aufgegriffen werden sollen auch räumliche Anforderungen wie die Notwendigkeit barrierefreier Zugänge. Damit wird auch im kommenden Jahr die qualitative Weiterentwicklung von Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendverbandsarbeit durch AG Jugendförderung gesichert.
Martin Modes
Presse- und Kulturamt
Fotos von der Veranstaltung: Bildarchiv Landratsamt Martin Modes
Hintergrund:
Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch enthält die Vorschriften zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland. Mit dem SGB IX wurden das Rehabilitationsrecht und das Schwerbehindertenrecht in das Sozialgesetzbuch eingeordnet.