Saalfeld. Einer der größten Ausgabeposten im Kreishaushalt ist die Eingliederungshilfe. Sie ist eine Sozialleistung, die seit 1. Januar 2020 in Deutschland im SGB IX geregelt ist. Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen eine individuelle Lebensführung, die der Würde des Menschen entspricht, ermöglichen oder erleichtern. Knapp 30 Millionen Euro wendet der Landkreis für unterschiedliche Leistungen auf. Größter Einzelposten sind mit fast 12 Millionen Euro sogenannte qualifizierte Assistenzleistungen im Alltag.
Hier erhalten 539 Menschen Anleitung und Unterstützung durch Sozialarbeiter oder Heilerziehungspfleger, um selbständig Aufgaben des täglichen Lebens zu erledigen. Das geschieht in besonderen Wohnformen, in Wohngemeinschaften oder in der eigenen Wohnung durch ambulant betreutes Wohnen. Rund 3,8 Millionen kosten heilpädagogische Leistungen für 311 Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Hier werden die Kinder durch Fachpersonal in Kindergärten, zu Hause oder in Frühförderstellen gefördert. Knapp 9,5 Millionen Euro kosten Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen für 517 Personen. Im Landkreis gibt es dafür drei Werkstätten mit insgesamt fünf Standorten (zwei in Rudolstadt, zwei in Saalfeld, eine in Wickersdorf). Dort werden Auftragsarbeiten für Firmen erledigt, zum Beispiel Verpackungsaufgaben oder einfache Montagen. Zudem gibt es Aufgaben bei der Grünflächenpflege und Töpfer- und Holzarbeiten. Zum Teil werden auch behinderte Menschen durch die Werkstätten an externe Firmen überlassen und parallel betreut.
1,2 Millionen Euro kosten den Landkreis die Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Dabei handelt es sich um Leistungen, die dafür sorgen sollen, dass geistig, körperlich oder sinnesbehinderte Schülerinnen und Schüler überhaupt am Unterricht teilnehmen können. In 75 Fällen helfen Integrationshelfer oder Schulbegleiter beim Auspacken des Ranzens, bei der Essenseinnahme oder Toilettengängen oder bei der Kommunikation.
Knapp drei Millionen Euro sind im vergangenen Jahr für Leistungen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten von 162 Personen aufgewendet worden. Dabei werden lebenspraktische Fähigkeiten trainiert. Wohnheimkosten für 15 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene schlugen mit knapp 600.000 Euro zu Buche. Mit relativ geringen Beträgen wurde die Beschäftigung bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern gefördert. Hier wurden in drei Fällen 41.000 Euro ausgegeben. Die Firma bekommt einen Lohnkostenzuschuss um Minderleistungen des Menschen mit Behinderung abzumildern, etwa für längere Pausen, eine langsamere Arbeitsgeschwindigkeit oder einen höheren Bedarf an Anleitung.
Für acht Personen wurden knapp 20.000 Euro für einfache Assistenzleistungen wie Einkaufen, Wohnung reinigen oder Essen zubereiten bezahlt. In drei Fällen wurden behindertengerechte Fahrdienste finanziert, weil die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich war. Hierfür fielen 2024 7.300 Euro an. Für Besuchsbeihilfen gab der Landkreis für sechs Personen 10.000 Euro aus. Hier werden die Kosten übernommen, um den Kontakt zwischen dem Menschen mit Behinderung und seinen Familienangehörigen aufrecht zu erhalten. In den meisten Fällen ist aufgrund der schweren Behinderung der Transport durch einen Fahrdienst notwendig. Dies wird in der Regel bei Erwachsenen einmal monatlich übernommen.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt