Saalfeld. Der Landkreis fördert auch in diesem Jahr Ehrenamtliche bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten für das Gemeinwohl. Die Mittel stellt die Thüringer Ehrenamtsstiftung zur Verfügung. Als Thema für die Verleihung des Ehrenamtspreises des Landkreises hat der Ausschuss für Kultur- und Bildung nach Vorberatung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit das Engagement in der Kultur beschlossen.
Der Landkreis ist mit seinen kulturellen Leuchttürmen, aber auch der vom Ehrenamt getragenen Breite des kulturellen Angebotes ein „Kulturlandkreis“. Das Landratsamt unterstützt das Ehrenamt in der Kultur bereits seit vielen Jahren über die eigene Vereinsförderung. Hier können finanzielle Mittel zur künstlerischen Anleitung oder für Kulturprojekte mit überregionaler Bedeutung beantragt werden. Gefördert werden unter anderem das Thüringer Folklore Tanzensemble aus Rudolstadt, die „Orgelfahrt“ und die Jugendkunstschule.
Dennoch bleibt es Aufgabe des Landkreises, im Rahmen seiner Ehrenamtsförderung auch die öffentliche Würdigung von ehrenamtlich engagierten Menschen vorzunehmen. Deshalb soll in diesem Jahr das Engagement für die Kultur als Preisthema festgelegt werden. Die besondere Würdigung des ehrenamtlichen Engagements in diesem Bereich stellt eine konkrete Unterstützung der Aktiven dar. Vorschläge für mögliche Preisträger sind ab sofort mit einer kurzen Begründung möglich an das Presse- und Kulturamt des Landkreises (presse@kreis-slf.de). Die Preisverleihung findet voraussichtlich im November statt.
Darüber hinaus können Anträge zur Ehrenamtsförderung bis zum 30. Juni an das Presse- und Kulturamt des Landratsamtes gestellt werden. Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt fördert hierbei auf drei verschiedenen Wegen die ehrenamtlich Tätigen. Neben der Förderung des allgemeinen Ehrenamtes für Personen, die mindestens 20 Stunden im Monat ehrenamtlich tätig sind, werden innovative ehrenamtliche Projekte gefördert. Hier können für Projekte des laufenden Jahres Mittel beantragt werden. Als dritte Fördermöglichkeit gibt es die Aufwandsentschädigung.
Die Zuwendungen werden gemäß den Richtlinien der Thüringer Ehrenamtsstiftung insbesondere gewährt für:
- Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu moti-vieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern,
- die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden,
- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit
- Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind,
- die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit,
- die Förderung von Modellprojekten.
Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen können Zuwendungen bekommen, wenn es sich um eine gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeit handelt, die unentgeltlich erbracht wird und entsprechend gewürdigt und gefördert wer-den sollte. Die Förderanträge müssen bis zum 30. Juni 2025 eingereicht werden.
Weitere Informationen, Vordrucke oder Beratung erhalten Sie im Presse- und Kulturamt unter
0 36 71/8 23-2 08 und im Internet unter www.kreis-slf.de > Bürgerservice > Förderung > Ehrenamtsförderung.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt