Saalfeld. Auch in diesem Jahr können beim Landratsamt Fördermittel für die Unterstützung von kulturellen Projekten und künstlerischer Anleitung mit dem dafür vorgesehenen Antrag im Presse- und Kulturamt des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt beantragt werden. Die Vergabe erfolgt nach Beschluss des Ausschusses für Kultur- und Bildung und vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Kreishaushalt.
Die Beratungen und ein Beschluss zum Kreishaushalt stehen noch aus. Ein rechtskräftiger Kreishaushalt ist voraussichtlich erst nach dem Ende der Antragsfrist für die Kulturförderung am 31. März zu erwarten. Das Presse- und Kulturamt empfiehlt deshalb, unabhängig davon zur Wahrung der Antragsfrist einen Antrag zu stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die nach dem 31. März 2023 eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden können.
Die notwendigen Formulare sowie die für die Beantragung und Abrechnung geltende Richtlinie können im Internet unter www.kreis-slf.de > Kultur und Tourismus > Kulturförderung heruntergeladen werden. Für weitere Fragen steht Franziska Ehms, Presse- und Kulturamt, Telefon 0 36 71/8 23-2 07, zur Verfügung.
Franziska Ehms
Presse- und Kulturamt