Saalfeld. Im vergangenen Jahr wurden vom Amt für öffentliche Ordnung und Sicherheit im Landratsamt 34 Vorgänge wegen Verletzungen der Schulpflicht eingeleitet. Gegen die Schulschwänzer wurden Bußgelder zwischen 55 und 250 Euro verhängt. Wurde die Geldbuße nicht bezahlt, so hat der Jugendrichter auf Antrag des Landratsamtes den Jugendlichen auferlegt, an Stelle der Geldbuße Arbeitsleistungen zu erbringen. Wurde die Arbeitsauflage nicht erfüllt und wurde auch die Geldbuße nicht bezahlt, so wurde durch den Jugendrichter gegen die Jugendlichen Jugendarrest verhängt. Vor der Verhängung des Jugendarrestes haben die Betroffenen Gelegenheit zur mündlichen Äußerung vor dem Richter.
Insgesamt ist die Zahl der Schulverweigerer rückläufig, auch durch geänderte Rechtsvorschriften.
Eine einzelne Abwesenheit vom Unterricht, auch wenn sie mehrtägig ist, führt noch nicht zur Eröffnung eines Verfahrens. Eine Anzeige der Schule an die Behörde des Landratsamtes erfolgt erst bei beharrlicher Schulpflichtverletzung. Der Schulpflichtige muss sich zuvor bereits über Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen der Schule hinweggesetzt haben. Die Höhe des Bußgeldes ist abhängig von der Anzahl der Fehlstunden oder Fehltage. Führen die Bußgelder nicht zur Verhaltensänderung, werden nach Anzeigen der Schulen wiederholte Bußgeldverfahren eingeleitet. Gegebenenfalls werden das Jugendamt oder das Familiengericht eingeschaltet.
Im Kalenderjahr 2014, das die Schuljahr 2013/14, 2014/15 beinhaltet, wurden 34 Vorgänge registriert. Zum Vergleich: im Schuljahr 2008/09 waren es 54, 2009/10 58, 2010/11 wieder 54, 2011/12 halbierte sich die Zahl auf 27, 2012/13 stieg sie wieder auf 39.
Mit Änderung des Thüringer Schulgesetzes, das am 1.8.2011 in Kraft trat, waren die Bußgeldverfahren rückläufig. Nach aktueller Fassung ist der Jugendliche, der die Schule zehn Jahre besucht hat, nicht mehr schulpflichtig.
Vorher richteten sich die meisten Verfahren gegen Berufsschüler. Das waren vor allem die Jugendlichen, die nach der Hauptschule in die Berufsschule wechselten und dann dort ihrer
Berufsschulpflicht nicht nachkamen. Dies belegen auch folgende Zahlen: Im Schuljahr 2010/ 2011 gab es 40 Verfahren gegen Berufsschüler, dagegen waren es im Schuljahr 2011/ 2012 (nach Änderung des Gesetzes) nur noch 2 Verfahren.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt