Schwarzatal. Landrat Marko Wolfram äußert sich aktuell zu den Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Schwarzatal hinsichtlich der gehäuften Anzahl von Straßensperrungen in dieser Region:
„Ich verstehe natürlich den Ärger und die Belastungen, die die zahlreichen Baustellen für viele Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen“, sagte Wolfram. Zu der Kritik, dass die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes alle Anträge des Thüringen Forst einfach „durchwinken“ würde, egal, ob notwendig oder nicht, entgegnet der Landrat: „Tatsächlich erfolgt bei jeder Anfrage eine gewissenhafte Prüfung, denn die Verkehrssicherheit hat oberste Priorität. Keiner möchte, dass jemand zu Schaden kommt und dies liegt in unserer Verantwortung.“
Die Hintergründe zu den komplexen Sachverhalten erläutert der Leiter der Kreisverwaltung wie folgt: Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) in Erfurt ist als Straßeneigentümer verpflichtet, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wenn Gefährdungen für den allgemeinen Straßenverkehr drohen. Da die Geologie im Schwarzatal regelmäßig den Witterungen ausgesetzt ist, können trotz regelmäßiger Prüfungen Steinschläge oder Abrutschungen oberhalb und unterhalb der Landesstraße nicht vorhergesehen werden.
Der Landrat führt weiter aus: „Wir, das TLBV und unsere Straßenverkehrsbehörde, sind uns der Belastungen für den allgemeinen Fahrverkehr, der Einschränkungen für den Tourismus und alle weiteren Betroffenen bewusst. Jedoch ist es so, dass die Bundesgesetze Mindestdurchfahrtsbreiten und Sicherheitsabstände für Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum vorschreiben, welche diese Vollsperrungen nach sich ziehen. Die Rechtsvorschriften für Baustellen im Straßenverkehr und die Arbeitsschutzvorschriften sind für ausführende Unternehmen und Genehmigungsbehörden bindend.“
Alternative Umleitungsstrecken außer der Landesstraße 1113 über Allendorf sind für eine kürzere Umleitungsführung nicht vorhanden. Der Thüringen Forst führt im Schatten der Vollsperrung vereinzelt Baumfällarbeiten durch, so dass die Leistungen in dem Bereich gebündelt werden können. Die gleichzeitigen Baumfällarbeiten im Bereich Kernstal sind der engmaschigen Terminkette weiterer vorangekündigter Maßnahmen, wie etwa dem grundhaften Ausbau der L 1145 bei Unterweißbach über mehrere Jahre, die Arbeiten in der Finkenmühle und im Ilmkreis oder der angemeldeten mehrwöchige Vollsperrung Richtung Großbreitenbach, geschuldet.
Auch waren bzw. sind bereits vorangemeldete Maßnahmen auf der B 88 zu berücksichtigen, um die betroffenen Orte immer erschließen zu können und funktionierende Umleitungen zur Verfügung stellen zu können.
Die Arbeitsabläufe und der Einsatz der erforderlichen Technik und Mitarbeiter werden durch ausgebildetes Fachpersonal in den jeweiligen Ingenieurbüros und Fachbetrieben koordiniert und beauftragt. Insofern unser Fachamt Kenntnis von Gefährdungen für den Straßenverkehr durch Totholz oder Borkenkäferbefall erhält, können derartige Anträge des Thüringen Forstes oder von Privatwaldbesitzern nicht abgelehnt werden, da es sich um Gefahrenabwehrmaßnahmen handelt.
„Ich versichere Ihnen, dass unser zuständiges Fachamt in Absprache mit den Antragstellern und den weiteren beteiligten Behörden verwaltungsrechtlich eng und sensibel auf Grundlage der zu berücksichtigenden Rechtsgrundlagen zusammenarbeitet, um die Belastungen so gering wie möglich zu halten. Zugleich bitte ich auch um Verständnis, denn Ziel all dieser Arbeiten ist es, die Lebensqualität und Verkehrssicherheit im Schwarzatal nachhaltig zu verbessern“, so Wolfram.
Carolin Schreiber
Presse- und Kulturamt