Saalfeld. Das Landratsamt warnt vor falschen Testzertifikaten, die durch nicht zugelassene Test-stellen ausgestellt werden. Vermehrt befinden sich unzulässige PoC-Testzertifikate im Umlauf. Diese werden mit vermeintlich offiziellen Titeln wie zum Beispiel "Testzentrum Bad Blankenburg" versehen. Die Aussteller beziehen ihre „Qualifikation“ häufig durch Online-Kurse. Das Landratsamt verweist ausdrücklich darauf, dass es sich um keine anerkannten Testungen nach der Bundestest-verordnung handelt.
Das Ausstellen eines unzulässigen Gesundheitszeugnisses stellt einen Straftatsbestand dar. Sollte ein solches Zertifikat unzulässigerweise ausgestellt worden sein, ist dies nicht zu verwenden und nach Möglichkeit an das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt im Original zu übersenden. Offizielle Teststellen im Landkreis, die berechtigt sind, Zertifikate über eine erfolgte PoC-Antigen-Testung nach der Testverordnung im Sinne der 3G Regelung auszustellen, sind ausschließlich die auf der Internetseite des Landratsamtes aufgeführten Teststellen.
Für gegebenenfalls auftretende gesundheitliche Beeinträchtigungen durch nicht-fachmännisch durchgeführte Testungen oder Infektionen durch mangelnde Hygiene besteht kein Haftungsan-spruch gegenüber dem öffentlichen Gesundheitssystem, da die Testungen nicht durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wurden.
Die Durchführung eines Selbsttests unter Aufsicht vor Ort ist weiterhin zulässig. Ein Zertifikat über die erfolgte Testung zur Nutzung in anderen Einrichtungen ist jedoch nicht zulässig. Lediglich Ar-beitgeber sind berechtigt, zur Wahrnehmung von betrieblichen Terminen ihrer Mitarbeiter in an-deren Einrichtungen und Unternehmen, eine im Betrieb erfolgte "Arbeitnehmer-Testung unter Aufsicht" zur spezifischen Wahrnehmung von Terminen innerhalb von 24 Stunden zu bescheinigen.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt