Saalfeld. „Die Nachfrage in Bezug auf die Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland ist im Jahr 2022 enorm gestiegen“, wird in der zuständigen Einbürgerungsbehörde des Landratsamtes eingeschätzt. Im Jahr 2022 gab es 89 Einbürgerungsanträge und weitere 59 Beratungen zur Einbürgerung.
Die eingebürgerten neuen Landkreisbewohnerinnen und –bewohner kommen aus zwölf verschiedenen Herkunftsstaaten. Mit den Herkunftsländern Afghanistan, Syrien, Iran, Thailand und Nepal liegen fünf in Asien. Aus Afrika wurden Menschen aus Eritrea und Marokko eingebürgert. Aus Europa stammten eingebürgerte Menschen aus Rumänien, Polen, Bulgarien und dem Kosovo. Mit Kuba sind auch Menschen aus der mittelamerikanischen Region vertreten.
Im letzten Jahr waren insgesamt 5.264 Ausländerinnen und Ausländer im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt registriert. Davon waren 2.761 männlich und 2.503 weiblich. Sie stammt laut Statistik der Ausländerbehörde aus 102 verschiedenen Nationen.
Die größte Gruppe nach Herkunftsländern stellen rund 1.500 Personen aus der Ukraine. Aus Syrien kamen 603 Personen, aus Afghanistan 446. Bei den hier lebenden Menschen aus EU-Staaten stellt Rumänien mit 305 die größte Gruppe, gefolgt von Polen mit 220 Personen.
67 Prozent der Ausländerinnen und Ausländer im Landkreis - insgesamt 3.536 Menschen – hatten einen Aufenthaltstitel. Die Ausländerbehörde zählte weiterhin 1.108 Personen mit EU-Staatsangehörigkeit, 406 Asylbewerber und 214 geduldete Ausländer.
Für eine Regeleinbürgerung gelten einige Voraussetzungen. Die wichtigsten sind, dass man mindestens acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet gelebt hat und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt. Einbürgerungswillige müssen bereit sein, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben und sie dürfen nicht vorbestraft sein. Zudem müssen sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und einen Einbürgerungstest mit Fragen zur Bundesrepublik Deutschland ablegen. Schließlich müssen sie in der Lage sein, ihren eigenen Lebensunterhalt grundsätzlich ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu bestreiten.
In Sonderfällen kann die Frist zur Einbürgerung verkürzt werden - beispielsweise durch die erfolgreiche Teilnahme eines Integrationskurses und besondere Sprachkenntnisse als Integrationsnachweis.
Wer die Absicht hat, die Einbürgerung zu beantragen, kann sich in der Einbürgerungsbehörde individuell beraten lassen. Kontaktadresse ist das Landratsamt in der Schwarzburger Chaussee 12 in Rudolstadt unter der Telefonnummer 0 36 72/823-251.
Tony P. Herzog (Auszubildender)
Presse- und Kulturamt