Rudolstadt. Im vergangenen Jahr erteilte das Sachgebiet Jagd-, Fischerei- und Waffenrecht im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt 74 sogenannte Kleine Waffenscheine, 3 mehr als im Vorjahr. Diese sind zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen erforderlich. Insgesamt stieg die Zahl der Kleinen Waffenscheine von 710 im Jahr 2020 auf 766 (2021).
Den größten Teil der 1530 Waffenbesitzer machen Jäger aus. Lag ihre Zahl im Vorjahr noch bei 769 sind es nun 777. Im gleichen Zeitraum stieg auch die Zahl der Sportschützen von 634 auf 638. Dazu kommen 115 Personen, die verschiedenen Interessengruppen, wie beispielsweise Erben oder Waffensammlern, zuzuordnen sind.
Der Waffenbestand stieg um 218 Schusswaffen auf 7730. Die Besitzer verfügen über einen Bestand von 5584 Langwaffen, 182 mehr als im Vorjahr. Der Bestand an Kurzwaffen stieg um 36 auf insgesamt 2146. Den Waffenbesitzern stehen 29 Schießstände im Landkreis zur Verfügung. Von diesen werden 28 von Vereinen betrieben, einer kommerziell.
In 42 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Davon wurden in 24 Fällen gegen das Verbot des Führens von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (sog. Einhandmesser), insbesondere im Einlassbereich des Amtsgerichtes Rudolstadt, verstoßen. In diesen Fällen droht ein Bußgeld bis zu 200 Euro sowie die Einziehung des Asservates.
In acht Fällen wurden Hieb- oder Stoßwaffen geführt. In weiteren sechs Fällen wurde gegen Anzeigepflichten verstoßen.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt