Saalfeld. „Die gemeinsame Absichtserklärung ist ein wichtiger Eckpfeiler für die künftige Linkenmühlenbrücke“, sagte Landrat Marko Wolfram am Donnerstag anlässlich der Unterzeichnung des Schriftstücks durch die fünf Beteiligten: Den Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL), Dr. Klaus Sühl, Landrat Marko Wolfram und sein Amtskollege aus dem Saale-Orla-Kreis, Thomas Fügmann sowie die Bürgermeister der Gemeinden Altenbeuthen und Gössitz, Lothar Linke und Sandro Schindler.
Auf den Weg einer gemeinsamen Absichtserklärung hatten sich die Beteiligten bereits im Juni vergangenen Jahres geeinigt. Zunächst sollen lediglich die Planungsphasen 1 und 2 beauftragt werden, um die Grundlage für weiterreichende Entscheidungen zu ermitteln. Aus diesen Leistungsphasen ergeben sich die Bauform der Brücke und die Straßenführung. Für die Auswahl der Zufahrtsstraßen erfolgt eine Korridoruntersuchung im Saale-Orla-Kreis und in Saalfeld-Rudolstadt mit dem Ziel der leistungsgerechten Brückenanbindung.
Nach Abschluss der Leistungsphase 2 wird entschieden, ob das Vorhaben weiter verfolgt wird. Bei positiver Entscheidung werden alle notwendigen Entscheidungen z.B. zur Vorzugsvariante der Brücke, der Zufahrtsstraßen, Finanzierung, Weg zur Baurechtsherstellung, Zeitplanung usw. mit den späteren Baulastträgern getroffen.
Für die beiden Planungsschritte verpflichtet sich das Land zu einer Förderung von 80 Prozent der Kosten. Das bedeutet für die Landkreise, bei geschätzten Gesamtkosten von 200.000 Euro jeweils einen Eigenanteil von 20.000 Euro. Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt übernimmt mittels einer mit dem Saale-Orla-Kreis zu schließenden Zweckvereinbarung die Auftraggeberfunktion für die Planung. Das Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) wird den Auftraggeber beratend unter-stützen. Unter Leitung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt wird eine Steuerungsgruppe eingerichtet in der die Unterzeichner der Absichtserklärung sowie das TLBV mitwirken.
Eine Förderung des eigentlichen Brückenbaus nach der geltenden Richtlinie zur Förderung des Kommunalen Straßenbaus wäre auf Basis der insgesamt aus diesem Titel zur Verfügung stehenden Mittel unverhältnismäßig und scheidet daher aus. Das Finanzministerium hat für die Realisierung des Projekts einen neuen Haushaltstitel „Besondere Kommunale Infrastrukturvorhaben“ eingerichtet, der nach Abschluss der Planung befüllt werden soll. Der Fördersatz soll deutlich über der Standardförderung des Kommunalen Straßenbaus liegen.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt