Saalfeld. Fahrzeuge, die ihren regelmäßigen Standort in Deutschland haben, müssen laut Fahrzeugzulassungsverordnung in Deutschland zugelassen werden. Aufgrund der besonderen Situation der ukrainischen Geflüchteten wurde diese Pflicht im Februar 2022 für ein Jahr ausgesetzt. Befindet sich der alleinige Hauptwohnsitz im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, ist eine Zulassung dieser Fahrzeuge unverzüglich erforderlich.
Wenn in den ausländischen Fahrzeugpapieren nicht alle von der Zulassungsbehörde benötigten technischen Daten vorhanden sind, ist eine Vorstellung des Fahrzeuges bei einer deutschen Prüforganisation – wie Dekra, TÜV, oder GTÜ – notwendig.
PKW, die zum Zeitpunkt der Ummeldung in Deutschland nicht älter als drei Jahre sind, benötigen bei der Zulassung keine gültige Hauptuntersuchung. PKW, die zum Zeitpunkt der Anmeldung älter als drei Jahre sind, benötigen eine gültige Hauptuntersuchung einer deutschen Prüfstelle.
Führerscheine sind von dieser Regelung nicht betroffen. Solange der Schutzstatus der Geflüchteten vorliegt, werden die Führerscheine in Deutschland anerkannt und müssen nicht umgetauscht werden.
Vor der Zulassung empfiehlt die Zulassungsstelle des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt eine vorherige Kontaktaufnahme unter zulassung@kreis-slf.de oder telefonisch unter 03762 823 192.
Franziska Ehms
Presse- und Kulturamt