Heilpraktikererlaubnis
Wer die Heilkunde ausüben will und keine ärztliche Approbation besitzt, benötigt eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz.
§ 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz definiert unter dem Begriff Ausübung der Heilkunde jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird.
Wenn Sie die Heilkunde im Landkreis ausüben wollen bzw. Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis besteht, stellen Sie den Antrag beim Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, SG Öffentliche Ordnung.
Mit unserem Informationsschreiben geben wir Ihnen Antragsverfahren und Verfahrensablauf zur Kenntnis und bitten Sie um Bestätigung von Kenntnisnahme und Erhalt.
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wird auf Antrag erteilt.
Dem formlosen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch, jeweils in beglaubigter Kopie,
- ein kurz gefasster tabellarischer Lebenslauf,
- ein amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG, das nicht früher als 3 Monate vor der Vorlage ausgestellt sein darf,
- eine Erklärung darüber, ob gegen den Antragsteller ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
- eine ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als 3 Monate vor der Vorlage ausgestellt sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Antragsteller infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt, und
- soweit vorhanden, Nachweise von Schulungen für heilkundliche Tätigkeit.
Staatsangehörige aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes haben zusätzlich
die Aufenthaltsgenehmigung und bei beabsichtigter Ausübung der Heilkunde auch die Arbeitserlaubnis vorzulegen.
Außerdem sind vorzulegen:
- in den Fällen der Ziffer 3.6 die Erklärung, ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie tätig werden zu wollen, sowie die erforderlichen Nachweise der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach Ziffer 5.2. Eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen europäischen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgreich abgeschlossene und nach Maßgabe der Richtlinie 2005/36/EG anzuerkennende entsprechende Ausbildung erfüllt ebenfalls diese Anforderung.
- in den Fällen der Ziffer 3.7 die Erklärung, ausschließlich auf dem Gebiet der Physiotherapie tätig werden zu wollen, sowie den Nachweis der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Physiotherapeutin“ oder „Physiotherapeut“ nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG) vom 26. Mai 1994 (BGBl I S. 1084), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. September 2009 (BGBl. I S. 3158). Eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen europäischen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgreich abgeschlossene und nach Maßgabe der Richtlinie 2005/36/EG anzuerkennende entsprechende Ausbildung erfüllt ebenfalls diese Anforderung.
Wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, werden im Rahmen des Erlaubnisverfahrens die für die Ausübung des Heilpraktikerberufes erforderlichen Kenntnisse überprüft.
Die Kenntnisüberprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und wird vom Gesundheitsamt der Stadtverwaltung Erfurt durchgeführt. Ihr Antrag wird nach Prüfung der persönlichen Voraussetzungen an das Gesundheitsamt der Stadtverwaltung Erfurt weitergeleitet, von dort erhalten Sie den Termin für den schriftlichen Teil der Überprüfung und weitergehende Informationen. Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, SG Öffentliche Ordnung ist im Vollzug des Heilpraktikergesetz Erlaubnis- bzw. Widerrufsbehörde.
-
Ansprechpartner
- Amt für Öffentliche Ordnung und Sicherheit (Tel. 03672 823-251)
Struktureinheiten
Veranstaltungskalender
Saalfeld und Umgebung
finden Sie hierRennsteig-Schwarzatal
finden Sie hierSaalfeld/ Rudolstadt/ Bad Blankenburg
finden Sie hierNaturparkverwaltung Leutenberg
finden Sie hier