Personenstandsangelegenheiten / öffentlich-rechtliche Namensänderung
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Die öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens/Vornamens hat die Natur einer allgemeinen Ausnahme von den gesetzlichen Regeln. Ein Familienname/Vorname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung stellt einen vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmecharakter dar.
Im Freistaat Thüringen sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Änderung des Familiennamens und der Vornamen zuständig.
Den Antrag sowie weitere Informationen hinsichtlich vorzulegender Unterlagen erhalten Sie vom Standesamt Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Erwerb und Änderung des Familiennamens richten sich nach den familienrechtlichen Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Diese bestimmen die Tatbestände, die den Erwerb und die Änderung des Familiennamens regeln. Für die gesetzlichen Möglichkeiten einer Namensänderung ist das Standesamt zuständig.
- Ist eine Änderung des Namens nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB nicht möglich, kann eine Namensänderung beantragt werden.
- Liste der Standesämter im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt:
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Ansprechpartner
- Frau Schumann - SB Personenstandswesen/Fachaufsicht, stv. Leiterin SG Öffentliche Ordnung, Amt für Öffentliche Ordnung und Sicherheit (Tel. 03672 823-238)
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E-Mail
- personenstandswesen@kreis-slf.de
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