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Personenstandsangelegenheiten/ Öffentlich rechtliche Namensänderung
- Die öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens/Vornamens hat die Natur einer allgemeinen Ausnahme von den gesetzlichen Regeln. Ein Familienname/Vorname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.Im Freistaat Thüringen sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Änderung des Familiennamens und der Vornamen zuständig.Den Antrag und weitere Informationen bekommen Sie von Ihrer Wohnsitzgemeinde.Erwerb und Änderung des Familiennamens richten sich nach den familienrechtlichen Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Diese bestimmen die Tatbestände, die den Erwerb und die Änderung des Familiennamens regeln. Für die gesetzlichen Möglichkeiten einer Namensänderung ist das Standesamt zuständig.Ist eine Änderung des Namens nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB nicht möglich, kann eine Namensänderung beantragt werden.
- Standesamtsaufsicht
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Ansprechpartner
- Frau Schumann - SB Personenstandswesen/Fachaufsicht, Amt für Öffentliche Ordnung und Sicherheit (Tel. 03672 823-238)
Struktureinheiten
ergänzende Links
- Standesämter im Landkreis
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